Wir haben im Jahr 2006 einen Wintergarten erstellen lassen,Rechnung vom 22.06.2006. Im Winter 2009/2010 und Winter 2010/2011 wurden Nachbesserungen wegen Leckage im Dachbereich durch die bauausführende Firma im Rahmen der Gewährleistung erbracht.Auch in diesem Winter leckt es an selber Stelle wieder durch.Wie lange beträgt die Gewährleistungin so einem Fall ?