Ich habe vor zwei Jahren eine gebrauchte Immobilie erworben. Im Kaufvertrag wurde der Gewährleistungsanspruch des Verkäufers gegen den Bauträger und alle am Bau beteiligten Unternehmen nicht explizit an den Käufer, also mich, übertragen.

Nun haben wir Baumängel festgestellt. Kleine Teile hat der Bauträger bereits reparieren lassen, aber den weit größeren größeren Teil (gesamtes EG von Fliesen/Estrich-Rissen durchzogen) müssen wir jetzt noch reklamieren.

Da ich keinen Vertrag mit dem Bauträger, sondern nur mit dem Vorbesitzer habe, könnte sich der Bauträger darauf berufen, dass mir gar kein Gewährleistungsanspruch zusteht.

Kann ich daher (für den Fall, dass sich der BT quer stellt) den Gewährleistungsanspruch nachträglich vom Vorbesitzer auf mich übertragen lassen? Und wenn, - geht das formlos oder muss das notariell beurkundet werden?

Oder kann ich aufgrund der Tatsache, dass der BT bereits einige Schäden behoben hat, darauf schließen, dass er mich als gewährleistungsberechtigt akzeptiert?

Ich möchte ungern ein selbständiges Beweisverfahren einleiten (sehr teuer), wenn ich damit rechnen muss, dass mir der BT anschließend eine lange Nase zeigt.