Auf viele Produkte wird ja heutzutage eine einjährige Garantie angeboten. Allerdings besteht ja sowieso auf jedes Produkt eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren, wodurch sich beide ja überschneiden würden.
Ich habe nun gehört, dass rechtlich gesehen die Garantie erst nach Ende der gesetzlichen Gewährleistung beginnt, stimmt das?
Sollten Garantie und Gewährleistung parallel laufen, welchen Sinn hätte dies? Schließlich ist es doch einfacher den Händler in die Pflicht zu nehmen, von dem man die Rechnung hat, als sich erst umständlich durch den Hersteller durchzufragen.