was bedeutet Gewährleistung

8 Antworten

Erneut möchte ich versuchen, Licht ins Dunkel zu bringen:

Gewährleistung bezeichnet die rechtliche Verpflichtung des Verkäufers, dem Käufer die Kaufsache rechts- und vor allem sachmangelfrei zu übergeben.

Das heißt, der Verkäufer steht dafür gerade, dass sich die Sache - im Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer (Regelfall, Abweichungen sind möglich) - in dem Zustand befindet, den dieser auch von ihr erwarten kann und darf.

Plump und sehr, sehr vereinfacht ausgedrückt: Es soll sichergestellt sein, dass der Käufer einen einwandfreien Gegenstand erhält.

Grundsätzlich hat jeder Verbraucher das Recht, eine gekaufte Ware fehlerfrei ausgehändigt zu bekommen. Die Gewährleistung ist ein gesetzlich geregelter Anspruch des Verbrauchers gegenüber dem Verkäufer, wenn eine fehlerhafte Ware ausgeliefert wird.

Im Gegensatz zur Gewährleistung ist die Garantie freiwillig und kann vom Hersteller oder vom Händler gegeben werden. Sie ist gesetzlich nur in groben Zügen geregelt (§ 443 BGB). Eine Garantie kann von beliebiger Dauer und an beliebige Bedingungen geknüpft sein, so lange diese nicht irreführend sind oder gegen Gesetze verstoßen. Der Garantiegeber kann zum Beispiel einen Kassenbon oder eine Originalverpackung zur Bedingung für die Garantieleistung machen.

http://www.wdr.de/tv/quarks/sendungsbeitraege/2012/1106/011_obsoleszenz.jsp

Schau mal bei wikipedia. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt auf einen neu gekauften Artikel 2 Jahre. Es gibt dem Kunden die Sicherheit, innerhalb dieser 2 Jahre im Falle eines Schadens bei dem Produkt eine Nachbesserung oder Neulieferung der Ware zu verlangen. Nicht jedoch bei Eigenverschulden oder Fahrlässigkeit. Sieh mal unter http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung