Gewährleistung Wintergarten undicht (Leckage)

1 Antwort

Normalerweise hat man auf solche fest angebauten Bauteile 5 Jahre Gewährleistung. Diese Frist spielt in Deinem Fall aber keine Rolle, da innerhalb dieser Frist schon mehrere erfolglose Versuche der Nachbesserung erfolgt sind. In dieser Situation kannst Du reklamieren und Nachbesserung fordern, bis das Problem gelöst ist. Die Verjährung der Gewährleistungsfrist ist in diesem Falle ausgesetzt, bzw. beginnt die Frist bei jeder Nachbesserung neu.


DonPaolo  09.01.2012, 12:06

Die Frist beginnt nicht neu. Sie wird nur ausgesetzt. Wenn also nach 4 Jahren ein Mangel herrscht, wird die Frist um eine gesetzlich festgelegte Zeit (meines Erachtens 1-3 Monate < da müsste ich allerdings nochmal googlen.) verschoben und beträgt nicht nochmal 5 Jahre.

Ansonsten korrekt.

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