Vor 1,5 Jahren (Januar 2010) mussten an unserer Heizungsanlage (DeDietrich) beide Platinen, die die Heizanlage steuern, ausgetauscht werden. Der "Spaß" hat 750 Euro gekostet, weil der einzige Kundendienst in Voerde ist ... allein 150 Euro Anfahrtskosten. Jetzt tritt der gleiche Fehler schon wieder auf. Heizung startet kurz, schaltet dann in den Alarm-Modus, spuckt den Fehlercode aus und tut nix mehr. Also haben wir den Kundendienst noch einmal angerufen, da es im sonstigen Umkreis niemanden gibt, der diese Heizanlagen einbaut oder wartet, weil die "billiger Schrott sind" :wand: . Leider wußten wir das nicht ...

Meinem Rechtsverständnis nach, müsste doch auf der Reparatur - bzw. die Platinen - noch Gewährleistung sein? Liege ich da so falsch? Der Kundendienst beruft sich auf die 6 Monatsfrist. Das kann aber doch nicht sein, dass solche Teile jährlich kaputt gehen :shock:

Ich hab schon gegoogelt wie doof und finde nur, dass man 2 Jahre Gewährleistung auf Ersatzteilen hat und nach 1 Jahr eben die Beweislast umgekehrt wird und man nachweisen muss, dass man das Teil nicht mutwillig zerstört hat (was bei einer Platine nicht schwer sein dürfte, da geht von uns ja keiner dran ...)

Könnt Ihr mir helfen? Kennt sich da jemand vielleicht mit aus?