Hallo,

Vor kurzem habe ich mir einen gebrauchten Opel Corsa vom Opel-Händler gekauft, ca. 110 Tkm, Scheckheft, letzte Inspektion im Januar. Nach etwa 6 Wochen gab die Benzinpumpe/Kraftstoffpumpe ihren Geist auf. Den Wagen habe ich darauf zu einer anderen Opelwerkstatt abschleppen und reparieren lassen - der Verkäufer ist etwa 200 km weit weg und war mit diesem Vorgehen einverstanden, um nicht selbst für die Abholung des Autos sorgen zu müssen.

Nachdem nun eindeutig fest stand, dass es die Benzinpumpe ist, ist der Händler lediglich bereit, die Hälfte der Reparaturkosten zu tragen. Ist das rechtens? Er argumentiert, die Pumpe sei ein Verschleissteil und gehe nach einer gewissen Zeit kaputt. Ich verstehe ja, dass "echte" Verschleißteile nicht unter die Gewährleistung fallen (Bremsbeläge, …), aber die Benzinpumpe? Ist ja ein wesentlicher Teil des Fahrzeugs, wenn die nicht mehr funzt, ist ja das Fahrzeug komplett unbrauchbar. Und nach der Logik des Händlers, wäre ja irgendwo das ganze Fahrzeug ein Verschleissteil…

Was meint Ihr, hat der Händler recht? Ist das mit der Pumpe nun ein Sachmangel (und daher Gewährleistung), oder nicht?