Hallo zusammen,

ich habe vor 6 Tagen ein Auto verkauft. Einen Wagen mit einer elektrohydraulischen Kupplung für einen Preis um die 3000 €. Ich habe den Mobile.de Kaufvertrag dafür benutzt welcher mir sicher erschien. Der Käufer hat den Wagen probe gefahren.

Nun ruft mich heute der Käufer an, dass das Getriebe nichtmehr schalten würde. Ein Besuch in der Werkstatt hätte ergeben das entweder das Steuergerät für die Schaltung, oder die Pumpe der Hydraulik nichtmehr funktionieren würde. Er wolle das Auto zurückgeben, im Rahmen des 14 tägigen Umtschrechts!

Ich habe ihm dann gesagt das ich bereit wäre 200 € für die Reperatur dazuzutun, weil ich es verstehen kann, das dies ärgerlich ist, aber er wolle das nicht.

Entweder ich nehme das Auto zurück, oder er würde einen Rechtsanwalt einschalten.

Es hat sich hierbei um den mobile.de Kaufvertrag gehandelt mit folgendem Auszug:
"Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, soweit nicht unten unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung
erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung
von Pflichten des Verkäufers beruhen. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten" 

 

Bin für jede HIlfe sehr dankbar