Wie lange habe ich Gewärleistung auf eine Silikonfuge beim Handwerker?

8 Antworten

Sorry: Ruedi hat nur teilweise recht:

VOB-B (4) 1. Ist für Mängelansprüche keine Verjährungsfrist im Vertrag vereinbart, so beträgt sie für Bauwerke 4 Jahre, für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, und für die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen 2 Jahre. Abweichend von Satz 1 beträgt die Verjährungsfrist für feuerberührte und abgasdämmende Teile von industriellen Feuerungsanlagen 1 Jahr.

BGB ist hierfür nur allgemein zuständig: Die in § 634 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Ansprüche verjähren

1. vorbehaltlich der Nummer 2 in zwei Jahren bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, 2. in fünf Jahren bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, und 3. im Übrigen in der regelmäßigen Verjährungsfrist.

Meines Wissens fällt leider die einfache Silikonfuge unter "Werk" und ist kein Fall von andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, und für die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen 2 Jahre. Abweichend von Satz 1 beträgt die Verjährungsfrist für feuerberührte und abgasdämmende Teile von industriellen Feuerungsanlagen 1 Jahr

Ich würde also von tatsächlich 5 Jahren ausgehen.


Ruedi  23.05.2012, 01:52

Wer hat denn behauptet, dass die VOB/B vereinbart wurden oder dass es um eine Fuge, die noch vom Hausbau stammt?

Also wieso sollten die VOB/B hier einschlägig sein?

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Da eine Silikon Fuge in der Regel eine WARTUNGSfuge ist, gibt es hier imho keine Gewährleistungs frist, Da diese die Bewegung zwischen 2 Wänden, Boden oder Badewanne etc. aufnehmen muß, muß sie von zeit zu zeit "gewartet" sprich erneuert werden, ein Abreißen ist gerade bei neuen Estrichen z.B. kaum bzw. nicht zu verhindern.


Ruedi  23.05.2012, 01:45

Siehe meinen Kommantar unter zorngickels Antwort.

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Da Silikonfugen grundsätzlich immer wieder einmal erneuert werden müssen, gibt es vermutlich darauf keine Gewährleistung, bzw. fällt das nicht unter die allgemeine Gewährleistungspflicht.


Ruedi  23.05.2012, 01:44

Selbstverständlich gibt es auf die Arbeit/Fuge Gewährleistung. Aber keine Haltbarkeitsgarantie! Gewährleistung bedeutet, dass die geleistete Arbeit auch ordnungsgemäß vonstatten gehen muss.

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Eine Silikonfuge unterliegt einem Verschleiß.

Ich musste mich da auch mal berichtigen lassen.

es gibt gelernte/hobby/die behaupten welche zu sein/firmen- handwerker, was für einer war es ??? denn viele haben keine >Gewärleistung<