Restposten wie garantie?

4 Antworten

Genausolange wie auf andere Ware. Nur bei gebrauchten Dingen oder explizit als fehlerhafte Ware angebene Produkte darf für diesen Fehler die Leistung ausgeschlossen werden, bzw auf 1 Jahr reduziert werden

Die normale "Garantiezeit" ist zwei Jahre. Die kann aber per Vertrag verändert werden - auch auf null Tage. Der Verkäufer muß das nur deutlich vermerken - vor oder spätestens bei Vertragsabschluß.


Mismid  28.11.2009, 22:24

ein gewerblicher Verkäufer kann die Garantie niemals auf Null Tage reduzieren. Wenn er das tut, nützt es ihm nichts, da der Käufer trotzdem Anspruch hätte

seefrank  28.11.2009, 22:13

Gegenüber Privatkunden ist ein Ausschluß der gesetzlichen Gewährleistung von 24 Monaten bei Neuware durch gewerblcihe Händler ungesetzlich!

Wenn es Neuware ist gelten 24 Monate Gewährleistung durch den Händler. Egal ob Restposten oder anderes.

ganz normal 24 monate gewährleistung