Restposten wie garantie?
Hallo,
Habe da mal ne frage... Und zwar wie lange muß man auf Restpostenware Garantie geben?? Bzw. wie lange hat man Garantie drauf?? Oder Gewährleistung?? Wenn man die Ware an Endkunde ist bzw. Verkauft???
Lg BMWPOWER86
4 Antworten
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Genausolange wie auf andere Ware. Nur bei gebrauchten Dingen oder explizit als fehlerhafte Ware angebene Produkte darf für diesen Fehler die Leistung ausgeschlossen werden, bzw auf 1 Jahr reduziert werden
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Die normale "Garantiezeit" ist zwei Jahre. Die kann aber per Vertrag verändert werden - auch auf null Tage. Der Verkäufer muß das nur deutlich vermerken - vor oder spätestens bei Vertragsabschluß.
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Gegenüber Privatkunden ist ein Ausschluß der gesetzlichen Gewährleistung von 24 Monaten bei Neuware durch gewerblcihe Händler ungesetzlich!
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ein gewerblicher Verkäufer kann die Garantie niemals auf Null Tage reduzieren. Wenn er das tut, nützt es ihm nichts, da der Käufer trotzdem Anspruch hätte
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Wenn es Neuware ist gelten 24 Monate Gewährleistung durch den Händler. Egal ob Restposten oder anderes.
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ganz normal 24 monate gewährleistung