Konto gepfändet von Staatsanwaltschaft kann man auch einsitzen?

Mein Konto wurde gepfändet von der Staatsanwaltschaft wegen einer Geldstrafe davor kam weil ich nicht bezahlt habe dass ich an einem Datum in Knast gehen soll für paar Tage. Problem ist nur dabei gewesen dass ich nicht geimpft bin und somit kein Bahn oder Bus nutzen kann erst nachdem ich ein Test gemacht habe da ich aber in einem kleinen Dorf wohne war dass nicht möglich somit hätte ich gegen dass Gesetz verstoßen müssen um in den Knast zu sitzen und 42km in Knast kann man auch schlecht laufen. Habe dass auch der nächst gelegene Polizeistelle so gemeldet der war es egal. Ich hatte halt keine Möglichkeit dort hinzugehen. Möchte die Strafe aber dennoch absitzen aber ich muss halt irgendwie da hin kommen. ist es möglich dass man die Pfändung rückgängig macht und ich von der Polizei festgenommen werde und zur justozvollzungsanstalt gebracht werde weil die Pfändung ist eigentlich auch nicht rechtens weil dass konto wurde damals von meinen Eltern eröffnet mit der Geburtsurkunde. als ich dass Geld abheben wollte und online banking beantragen hat der gemeint sie sind jetzt schon ne Weile über 18 und müssen dass konto mit Personalausweis legmentieren. Hatte zu dem Zeitpunkt aber kein Personalausweis. Dass Geld war jetzt über 2 Jahre auf dem Konto ohne eine Kontobewegung. Dass konto ist bis heute nicht richtig legimentiert die staatsanwaltschaft bekommt dann dass Geld aber ich nicht ??? eigentlich ist der blöde bank Berater Schuld. Den ich brauche dass Geld unbedingt auch um einen Teil meiner Schulden zu bezahlen unter anderem für geliehenes Geld bei Kumpels. Kann ich da irgendwas mit dem Anwalt machen oder bei der Staatsanwaltschaft anrufen? Was würdet ihr mir raten ? Ich danke für eure Hilfe und entschuldige mich für die Rechtschreibung. Habe leider eine Lese und Rechtschreibschwäche

Bank, Recht, Gefängnis, Geldstrafe, Pfändung, Staatsanwaltschaft
Einarbeitung bei Tankstelle Shell - unbezahlt?

Hallo,

Ich habe vor Kurzem einen Minijob gesucht und bin dann auf die Anzeige der Shell - Tankstelle gestoßen, da dort momentan mehrere Mitarbeiter gesucht werden. 

Ich hatte dann Anfang Februar ein Vorstellungsgespräch (oder ihr könnt es auch ruhig Bewerbungsgespräch nennen) mit dem Geschäftsführer, um alle Einzelheiten zu besprechen. Nach einem Gespräch etc. wurde mir schon die Arbeitskleidung gegeben und die Vergütung wurde geklärt. Dabei hatten wir auch schon direkt Termine für Einarbeitungsschichten vereinbart, es war die Rede von drei. Außerdem wurde mir versichert, dass diese Schichten „selbstverständlich“ - wie jede anderen Schicht - ausgezahlt werden. 

Dazu kommt, dass wir schon vor meiner ersten Schicht den ganzen Papierkram geklärt hatten und ich den Vertrag dementsprechend unterschrieben hatte. 

Nach diesen drei Einarbeitungsschichten habe ich jedoch für mich persönlich festgestellt, dass der Job doch nichts für mich. Letzte Woche ruf mich der Geschäftsleiter wieder an und hat gefragt, wie es aussieht, da ja bald schon die Schichtpläne für März erstellt werden etc. und habe dann gefragt, ob ich nicht vielleicht doch noch eine Einarbeitungsschicht bekommen könnte, damit ich mir komplett sicher bin, ob ich das machen möchte oder nicht. Er meinte zu mir, dass das kein Problem sei. Gestern hatte ich dann meine vierte Einarbeitungsschicht und saß danach im Büro mit ihm, da er extra an dem Tag die Filiale besucht hatte. Obwohl ich mich sicherer gefühlt hatte, stand mein Entschluss fest: Ich habe ihn gesagt, dass ich da nicht weiterarbeiten möchte. Danach hat er erklärt, dass wegen meiner Einarbeitung sehr viele Kosten für das Unternehmen aufgekommen sind UND dass die mir meine vier Einarbeitungsschichten NICHT bezahlen. 

In dem Moment war ich extrem überrascht/schockiert und wusste nicht, was ich sagen soll. Ich habe dann aber erwähnt, dass er mir Anfang (vor der ersten Schicht) wirklich versichert hatte, dass die Einarbeitung von mir bezahlt werde. Darauf erwiderte er nur, dass er aus „menschlicher Sicht“ mich verstehen kann, aber dass ich auch die Sicht des Unternehmens verstehen müsse. Zum Schluss meinte er dann nur, dass er nochmal „gucken werde“ und dass WENN ÜBERHAUPT ich nur die Hälfte bezahlt bekommen könnte. 

Ist das rechtlich legal? Darf man das überhaupt machen? Es war ja nie meine Intention, dort die Einarbeitungsschichten zu machen und dann dort aufzuhören. Allerdings hat mir der Job einfach nicht gefallen. Das ist aber noch lange kein Grund, mir das dann nicht zahlen zu wollen. Kennt ihr euch da besser aus? Was soll ich tun? 

Ich dachte jetzt daran, ihn morgen einfach anzurufen. Doch ob das was ändern wird….  

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Ist verbale Beleidigung gem. § 185 StGB unter "Duz-Freunden" strafbar?

Hallo,

ich schreibe nicht in eigener Angelegenheit sondern weil mich ein Freund um Rat fragte:

Der hatte kürzlich eine Meinungsverschiedenheit via "whatsapp" mit einem anderen. Es ging um etwas Geschäftliches, wie das in der Vergangenheit bei den beiden schon öfter der Fall war. Beide kennen sich seit Jahren und sind seit Jahren "per Du".

Diesmal wurden sie sich nicht einig und mein Kumpel beschimpfte den anderen per whatsapp als "Arschxloch und Megawixxser".

Der andere war verärgert, und erstattete Anzeige wegen Beleidigung § 185 StGB.

Mein Spezl bekam nun Post von der Polizei. Es ist ein Anhörungsbogen. Er soll sich äußern. Beweismittel ist der whatsapp-Chat.

Es wird gefragt, ob er die Straftat zugibt/ ob er mit Zahlung einer Geldbuße einverstanden wäre/ ob er einen Rechtsanwalt mit Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt.

Nun fürchte ich, dass seine Rechtsschutzversicherung keine Deckung bei Straftaten gewährt.

Was soll ich meinem Freund raten?

Dass die beiden "per Du" sind, geht aus dem whatsapp-Chat hervor.

Ist es nicht so, dass "Arschxloch" unter Duz-Freunden die sich auf Augenhöhe stehen anders beurteilt werden muss als wenn dies zu einer Person, mit der man "per Sie" ist gesagt wird? Ist in vorliegendem Fall Beleidigung überhaupt tatbestandsmäßig? Ich meine, wie oft wird "Du Depp" beispielsweise am Stammtisch unter Freunden gesagt, eine Lappalie, das können doch nicht alles Straftäter sein?

Was könnte ich meinem Spezl raten damit die Sache von der Staatsanwaltschaft ohne Auflage eingestellt wird?

Wie seht Ihr die Sache?

Danke schon mal ...

Rechtsanwalt, Recht, Beleidigung, Geldstrafe, Staatsanwaltschaft, Strafgesetzbuch, Strafrecht, Geldbuße
Polizei Anzeige Bedrohung und Beleidigung?

Es geht um folgendes:

Ich wollte bei eBay ein Sammler Videospiel kaufen. Habe ihn daraufhin geschrieben. Ich habe nach weniger Recherche herausgefunden, dass viele Leute über ihn nicht gut reden und habe ihm darüber direkt mitgeteilt. In einer Angriffsposition. Daraufhin hat er mir eine Antwort geschrieben dass es lächerlich sei, da sein Geschäft schon über zehn Jahre besteht etc.

Dann habe ich gesagt, Dass mir seine Meinung scheißegal ist und er ein Witz ist und er für mich dennoch unseriös ist.

Daraufhin hat er mir geschrieben „das was du als Witz bezeichnest, sagte deine Mutter damals auch als du auf der Welt gekommen bist. Wenn du Eier hast und zwar nicht nur im Kühlschrank, dann komm doch mal auf ein Kaffee vorbei. Aber langsam werde ich alles rechtliche bei eBay beantragen. Und das ist keine Drohung, sonder ich Verspreche es dir!“

Auf diese Antwort da er meine Mutter beleidigt hat so wie ich finde, dass er mir auch gedroht hat habe ich ihn auch gedroht und habe ihn verbal beleidigt. ( Siege Bilder. Das erste war er und das 2 ich. Letzt endlich habe ich gekontert in einer anderen Art wie er.

Im Endeeffekt hab ich jetzt eine Anzeige bekommen wegen Beleidigungen und Drohung.

Ich weiß meine Art war auch nicht gerade die beste. Dennoch würde mich jetzt folgendes interessieren:

Soll ich jetzt ihn auch Anzeigen wegen Drohung und Beleidigung ODER sich mit ihm Vertragen, Dass er das zurück nimmt. Denn soweit ich weiß kann man das nicht zurücknehmen da die Staatsanwaltschaft in dem Fall entscheidet. Und ich bin nicht scharf darauf eine Geldstrafe zu zahlen. Wenn ich weiß dass er genügend Geld hat, ich aber nicht.

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Sollten Fußballvereine für das Verhalten der Fans bestraft werden können?

Eine aktuelle Thematik. Der Bundesgerichtshof hat in dieser Sache gerade eben erst ein Grundsatzurteil gefällt: Fußballvereine dürfen mit Geldstrafen belegt werden, wenn sich ihre Fans daneben benehmen. Damit ist bspw. das Abbrennen von Pyrotechnik gemeint. Geklagt hatte der FC Carl Zeiss Jena, der für drei Vorfälle im Jahr 2018 nun 25.000€ Strafe zahlen muss, geht es nach dem DFB. Der Verein hat einen möglichen Gang vor das Bundesverfassungsgericht angekündigt.

Das Problem, welches dahinter steckt, ist die Begründung des jetzigen Urteils.

"Die Geldstrafe solle den Verein "dazu anhalten, zukünftig alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um mäßigend auf ihre Anhänger einzuwirken und so künftige Zuschauerausschreitungen zu verhindern."

Soll heißen: Die 25.000€ werden nicht als Sanktion für das Fehlverhalten Weniger gewertet, sondern haben den Sinn, derartige Vorfälle in Zukunft zu verhindern. Es ist also keine Strafe.

Fanverbände und der Verein reagieren mit großem Unverständnis. So sei diese Sanktion insbesondere für kleinere Clubs vor allem eine finanzielle, eine wirtschaftliche Strafe. Außerdem werde damit der Verein bestraft und nicht die Fans - ein Widerspruch zum Grundsatz der Justiz, wonach nur bestraft werden dürfe, der auch etwas verbrochen hat. Außerdem werden straffällig gewordene Fans bereits strafrechtlich verfolgt und mit Stadionverboten und/oder Vereinsausschlüssen belegt.

Was haltet ihr von den Geldstrafen für Vereine wegen Fehlverhaltens der Fans? Sind sie nötig, sollte man sie abschaffen, durch etwas anderes ersetzen?

https://www.tagesschau.de/inland/bgh-dfb-geldstrafen-101.html

Die Strafen sollten beibehalten werden, weil 64%
Anderes, nämlich: 29%
Die Strafen sollten ersatzlos gestrichen werden, weil... 4%
Die Strafen sollten durch ... ersetzt werden. 4%
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Geldstrafe aufgrund Beleidigung Hartz VI?

Guten Tag,

ich M/18 lebe mit meiner Mutter zusammen und beziehen Arbeitslosengeld. Meine Mutter macht einen Minijob und ich hab leider dieses Jahr nach meinem Fachabitur keine Ausbildung gefunden und bewerbe mich fleißig für nächstes Jahr. Kümmere mich jedoch im Moment um einen Teilzeit Job. Das erstmal als Klarstellung. Vor ungefähr 1 Monat war ich auf einer Feier die draußen statt fand ,die ein wenig später dann von der Polizei aufgelöst wurde.

Ich war sehr stark Alkoholisiert ,was normalerweise keine Entschuldigung sein sollte für die Tat die ich begangen habe. Jeden falls habe ich leider ein paar Beleidigungen gegenüber der Polizei rumgeschrien jedoch nicht direkt vor der Polizei sondern einfach frei hinaus. Dann haben 2 Minuten später mehrere Beamte meine Personalien aufgenommen und vor 3 Wochen bekam ich eine Vorladung, wo ich leider nicht erscheinen konnte , da der Brief am selben Tag ankam und das 30 Minuten nach dem eigentlichen Termin.
Heute ist dann der Brief des Amtsgericht gekommen wo drin steht ,dass ich 900€ zahlen a 30 Tagessätze zahlen soll oder 9 Monate lang 100€. Jedoch kann ich mir dies überhaupt nicht leisten. Da ich kein Nettoeinkommen besitze, außer mein Kindergeld welches ich jeden Monat auf mein Konto gut geschrieben bekomme. Meine Frage ist jetzt wie setzen sich diese 900€ zusammen normalerweise aus dem Nettoeinkommen jeden Monat : 30= 1 Tagessatz. Ich verdiene nur keine 900€ jeden Monat. Ich habe mich nun auch schon mit der Gerichtshilfe unterhalten ,wo ich bald einen Termin habe. Ist das so alles ordnungsgemäß oder denkt ihr man kann eventuell mit belegen sprich Kontoauszügen die Strafe reduzieren?

Geld, Recht, Beleidigung, Gefängnis, Geldstrafe, Hartz IV, Strafe

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