9000€ Strafegeld?

Unwissender2022  12.11.2021, 14:32

Um welches Delikt handelt es sich? Warum 9.000 Euro? Das ist schwer vorstellbar bei einem 16-Jährigen und erstmaligem Vergehen. Mehr Details bitte.

Bre193 
Beitragsersteller
 19.11.2021, 14:40

Ich soll angeblich seinen Finger gebrochen haben obwohl ich ihn nur geschubst habe und er mir das ganze Gesicht blutig geschlagen hat mit seiner Hand und ich war noch betrunken

6 Antworten

Ich bin 16 Jahre alt und muss wegen eines Deliktes einen Beamten seine 3 Monate Arbeitsunfähigkeit bezahlen aber woher soll ich das Geld nehmen

Tja, wenn Du nicht zahlen kannst wird er einen vollstreckbaren Titel erwerben, und dich dann 30 Jahre lang immer wieder daran erinnern, das Du noch etwas zu bezahlen hast.

Mit Knast hat das nichts zu tun, das ist eine zivilrechtliche Forderung vom Geschädigten.

Anscheinend handelt es sich um Schadenersatz, d.h. eine zivilrechtliche Forderung. Dafür musst du nicht in Haft.

Da die Forderung wahrscheinlich auf einem Gerichtsurteil beruht, verjährt sie frühestens nach 30 Jahren. Du solltest du dich daher darauf einstellen, dass du möglicherweise eine Lohnpfändung bekommst, wenn du anfängst zu arbeiten.

Es handelt sich sehr sicher um die Forderung des Dienstherren des Beamten, denn der Beamte selber wird während seiner Krankheit weiter alimentiert. Und so Behörden haben einen sehr langen Atem was das Eintreiben von Forderungen betrifft. Möglicherweise stundet man Dir die Rückzahlung (auf Neudeutsch heisst das bei Banken Ratenpause) und gewährt Dir später Ratenzahlung, Du kannst von Glück reden wenn die keine Zinsen verlangen.

Diese Art der Forderung taucht häufig auf bei Leuten, die Widerstand geleistet haben gegen Maßnahmen von Polizisten oder diese täglich angriffen.

Irgendwann wirst du Geld verdienen und spätestens dann musst du zahlen.

Dann musst du eben den Führerschein, die erste eigene Wohnung oder auch andere nette Dinge erst mal für ein paar Jahre verschieben.


verreisterNutzer  12.11.2021, 14:44

Najaa, die erste eigene Wohnung ( zur kleinen Miete ) wird wohl durchaus machbar sein , wenn TE sich rechtzeitig ein P-Konto einrichten läßt . Dann hat er/sie zumindest das ( künftige ) Einkommen bis zur Pfändungsgrenze noch gesichert .

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Sobald du eigenes Geld hast, wird man dir so lange etwas davon wegnehmen, bis deine Schuld plus Zinsen bezahlt sind.