Private Schulden von jemandem eintreiben?
Hallo zusammen, jemand schuldet mir in privater Sache Geld. Ich bin mit einer Gruppe von Freunden in den Skiurlaub gefahren und habe die Kosten für die Unterkunft vorausgelegt.
Mit einer Person gab es einen Streit, jedoch blieb er trotzdem bis zu seiner geplanten Abreise vor Ort und verbrachte den Urlaub mit uns.
Im Anschluss an den Urlaub habe ich das Geld für die Unterkunft angefordert. Zuerst hat die Person sich mit einfachen Ausreden einen Aufschub der Zahlung angedeutet, habe jedoch trotz einiger Erinnerungen nie etwas erhalten.
Ehrlich gesagt geht es mir mehr um mein Recht als um die Summe von 300€, dennoch die Frage: Was gibt es für Möglichkeiten meinen Anspruch gegenüber ihn geltend zu machen?
Falls es hilft: Ich wohne in Deutschland und die Person hat eine Aufenthaltserlaubnis in der Schweiz wegen Erwerbstätigkeit. Ich kenne dort seine Aufenthaltsadresse. Ich habe keine private Rechtsschutzversicherung.
4 Antworten
Für den hoch effizienten Anbieter "Moskau-Inkasso" (Erfolgsquote rd. 82% - eigene Angaben) wäre der Betrag von 300 € wohl zu niedrig. Slogan des Inkassodienstes: "Ihr Schuldner muß kein Russisch können, er wird uns auch so verstehen."
Da bleibt Dir nichts anderes übrig als den langen Weg über die Gerichte zu gehen - das kostet Geld und Nerven und es ist fraglich, ob man letztendlich überhaupt etwas bekommt - und auch noch mit Auslandsbezug - die einzigen, die dann verdienen, sind Rechtsanwälte.
Schreibe es ab - aus Schaden wird man klug...
Schau, hier wird erklärt wie man das macht
Wer sagt was von Anwalt und ja es kostet etwas, da man die Gebühren erst einmal auslegen muss
Erstmal brauchst du natürlich einen Beweis dass dir derjenige wirklich das Geld schuldet (leider) und dann kannst du zum Anwalt gehen.
Ohne einen Beweis (es reichen schon Whatsapp Nachrichten) wird das nichts.
Du kannst ihm einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken. Hier steht wie es geht
Das geht aber nur in Deutschland. Und wegen 300 € würde ich erst gar nicht anfangen. Da hast du jetzt Lehrgeld gezahlt und vielleicht merkst du dir für das nächste Mal dass man niemals irgendjemandem anderen Geld ausleiht.
mit geld helfen ja - mit quittungsbeleg für was das ist und beiden unterschriften !
Ja und es sollte unbedingt drauf stehen wann es zurückgezahlt werden soll. Und ob dafür Gebühren oder Zinsen verlangt werden.
In die Schweiz muss man ein internationales Mahnverfahren in Gang setzen.
Ja das stimmt hatte ich übersehen. Kommt aber vielleicht auch darauf an wo die Person ihren Hauptwohnsitz hat.
Ich würde aber ganz generell davon ausgehen dass man wegen 300 € gar nicht erst anfangen braucht. Das lohnt sich schlichtweg nicht.
Würde ich genauso machen, Lehrgeld halt. Macht man nur einmal. Das nächste Mal sammelt man vorher das Geld ein
Mache mir die Mühe auch nicht. Die Genugtuung, dass derjenige keine Freunde hat und jetzt auch noch seine letzten verlorenen hat reicht mir aus. :D
Wegen einer Summe 300€ werde ich mich nicht gerichtlich streiten.
Ich finde es irgendwie blöd, dass man überhaupt in so eine Situation reinkommt. Das sollte eigentlich nicht passieren. Geld würde ich generell niemals auslegen und verleihen würde ich auch nie etwas.
Dazu brauchst du aber erstmal keinen Anwalt und das kostet auch erstmal nichts.