Ladendiebstahl Geldstrafe?
Hallo,
Und zwar ist mir was Dummes passiert.
Ich habe heute mit meinem Bruder in Karstadt geklaut und wurde erwischt (beide minderjährig)
Wahrscheinlich bekomme ich eine Strafe von 100 Euro.
Kann ich das Geld persönlich übergeben oder muss es von meinen Eltern überwiesen werden. Kann theoretisch ein Freund von mir zahlen?
10 Antworten
Du musst unterscheiden zwischen
- Strafe vom Staat: vermutlich Sozialstunden
- Fangprämie / Vertragsstrafe, die Karstadt von dir fordert (100 €)
Vertragsstrafen sind bei beschränkt Geschäftsfähigen regelmäßig nicht wirksam vereinbart worden und entsprechend nicht durchsetzbar.
Soweit eine Fangprämie als Schadensersatz begründet wird, ist diese dem Grunde nach auch gegenüber beschränkt Geschäftsfähigen durchsetzbar (nach den Vorgaben des § 828 BGB). Der Schaden muss allerdings dem Grunde und der Höhe nach nachgewiesen werden. Karstadt muss also nachweisen, dass eine solche Summe tatsächlich an einen Mitarbeiter geschuldet und gezahlt wird.
erstmal, was heißt minderjährig? 14 Jahre alt, dann strafrechtlich relevant.
Und jetzt zwei unterschiedliche Dinge:
eine sogenannte Fangprämie (was sollen die 100 Euro sein?) ist keine Strafe sondern eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen dir und Karstadt. Ich gehe davon aus, dass irgendwo ausgehängt ist, dass im Falle eines Diebstahls entsprechende Prämien erhoben werden. Und nun zum Thema ich wurde erwischt...
Die Frage nach einer Strafe ist die wohl häufigste Frage im Bereich RECHT. Sie wird immer dann gestellt, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist und kann nie endgültig beantwortet werden. Es ist nämlich immer eine Einzelfallentscheidung.
Die Strafzumessung obliegt verschiedenen Voraussetzungen. Dazu gehört neben der oder den Straftaten das Alter des Täters (JGG?), die Sozialprognosen (fester Wohnsitz, wie lange – fester Arbeitsplatz bzw. regelmäßige Schulbesuche ohne weitere Vorfälle wären von Vorteil. Zusammengefasst: ist die Zukunftsaussicht eher positiv oder nicht.) Dann kommt es auf Vortaten an, wurde der Täter schon mehrfach angezeigt oder sogar verurteilt, wurde er sonst auffällig und hat er versucht einen möglichen Schaden aktiv wieder gut zu machen. Und nicht zuletzt kommt es auf den Eindruck vor Gericht an.
Beim Jugendrecht ist der Gedanke einer erzieherischen Maßnahme vorrangig. Dies gilt natürlich nur bis zu einem bestimmten Rahmen.
Nein, dir ist nichts Dummes passiert! Wenn du nicht erwischt worden wärest, hättest du NICHT behauptet, dir sei etwas Dummes passiert! Du hast vorsätzlich geklaut und das muss bestraft werden. Nur so lernst du etwas aus dieser mißlichen Situation. Es ist gut, dass man dich erwischt hat. Außerdem solltest du die Strafe selbst bezahlen. Du mußt nämlich lernen, die Konsequenzen deines Handelns selbst zu tragen!
Warte erst einmal ab, bis du Post von der Polizei bekommst.
was Dummes passiert = Straftat.
Eine Geldstrafe gibt es nicht für dich. Die 100€, die du bezahlen musst, ist die Vertragsstrafe, weil du gegen den Vertrag, nichts zu klauen, verstoßen hast.
Diese Vertragsstrafe hat nichts mit strafrechtlicher Würdigung des Diebstahls zu tun.
Diese 100 Euro das ist eine ZIVILRECHTLICHER pauschaler Schadensersatz. Im Prinziep ist es eine Art Erpressung, also entweder zahlt man das Geld oder man wird dann vor Gericht auf Schadensersatz verklagt.
Mir scheint du bist noch minderjährig. Also Minderjähriger hat man noch kein eigenes Einkommen und entsprechend sind solche ansprüche unwriksam.
Gleichwohl wirst du strarechtlich belangt sofern du schon über 14 Jahre alt bist. Für Erstäter gibt es meist Sozialstunden oder das Verfahren wird eingestellt wenn die Schadenssumme gering ist.
schreib doch selber eine Atnwort. Diese 100 Euro ist ein zivilrechtlicher pauschaler SAchadensesatz den die Kaufhäuser meist forder .
Ja, der hat aber weder was mit einer "Erpressung" noch mit den strafrechtlichen Konsequenzen zu tun...
schreib doch selber eine Atnwort.
Augen auf machen hilft....
Also Minderjähriger hat man noch kein eigenes Einkommen und entsprechend sind solche ansprüche unwriksam.
Dafür gibt es ja die "Vermògensverwalter"( Eltern) - der notfalls zu erwirkende Titel wird auf die Verwalter und den Minderjährigen ausgestellt und sorgt dafür, dass innerhalb der 30 Jahre die der Titel Gültigkeit hat auch irgendwann Geld fliest..
So viel Unfug in so wenig Text....