Ladung zum Strafantritt - bis wann ist Zahlung möglich?
Hallo,
heute kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft mit der Überschrift „Ladung zum Strafantritt“.
es geht um eine Geldstrafe mit 25 Tagessätzen zu je 20€.
350€ wurden davon bereits gezahlt jedoch unregelmäßig.
im jetzigen Schreiben steht nun 7 Tage Restersatzfreiheitsstrafe oder eine sofortige Zahlung inhöhe von 150€.
der Antritt ist binnen 2 Wochen anzutreten.
nun steht dort ja sofortige Zahlung. Bedeutet dies aber auch das die Zahlung lediglich innerhalb der 2 Wochen erfolgen muss damit die Freiheitsstrafe abgewendet wird ?
lieben Dank :)
4 Antworten
Nein, das genügt sicher nicht (erst innerhalb von zwei Wochen). Es muss sofort bezahlt werden. Alles andere wäre Goodwill des Amtes.
Die Gefängnisstrafe wäre ja der Ersatz für das Nichtbezahlen der Busse. Wenn die Person also lieber absitzen will, kann sie das machen. Die Busse ist damit gewissermassen abbezahlt.
Habe nun die 150,00€ per echtzeit an die Landeskasse überwiesen.
ich bin guter Dinge das es nun damit getan ist :)
Es bedeutet, wenn Du die geforderte Zahlung nicht absolut sofort tätigst, Du innerhalb der nächsten zwei Wochen für sieben Tage ins Gefängnis musst.
Das wird zumindest angedroht. Ich behaupte: In der Praxis warten die länger. Aber grundsätzlich gilt das, was auf dem Papier steht. Wenn Du also nicht heute oder morgen bezahlst, könnte rein theoretisch schon mitte nächster Woche eine schriftliche Einladung für eine Haftanstalt im Briefkasten liegen.. Wenn Du dem dann auch nicht nachkommst, wirst Du dann irgendwann von der Polizei abgeholt.
150 EUR sind ja nicht viel Geld. Wenn ich diese Person wäre, würde ich die 150 Euro irgendwo leihen, wenn es anders nicht geht, und wenn sicher ist, dass Ende Monat ein Lohn ausgeschüttet wird. Wichtig ist dem Amt nur, dass sofort bezahlt wird.
Am besten einen Anwalt nehmen.
der Grund für den Antritt ist weil die Ratenzahlung nicht pünktlich gezahlt wurde ^^
Was ist an dem Wort SOFORT so unverständlich? Du kannst die Haftstrafe nur noch abwenden, wenn du die noch offene Summe sofort (möglichst noch heute, spätestens morgen) bezahlst.
Ist schon klar was damit gemeint ist aber der haftantritt ist ja binnen 2 Wochen anzutreten. Daher frage ich mich ob eine Zahlung innerhalb dieser 2 Wochen genügt , zum Beispiel nächste Woche Mittwoch
Ganz sicher nicht. Sofort heisst sofort und nicht am Mittwoch nächster Woche. Nochmals: alles andere wäre reiner Goodwill des Amtes, dass sie solange warten würden...
Also laut Brief muss die Person ( geht nicht um mich ) binnen 2 Wochen den haftantritt antreten.
die Person will die 150€ zahlen aber geht erst zum Monatsende ..