50€ Bußgeld fürs Zuspätkommen in der Schule?

4 Antworten

Ein eventueller Bußgeldbescheid kommt von der Kommune/Landkreis (je nachdem, wer Schulträger ist). Die Höhe der Bußgelder für solche Pflichtverletzungen sind je nach Bundesland unterschiedlich. 50 €/Tag sind aber durchaus ein gängiger Tarif.

Stand neulich in der Zeitung, dass das legal ist wohl.

Zahlen müssen aber evtl. die Eltern und nicht du.


Vitanex  03.07.2024, 15:52

"Eltern haften für ihre Kinder" gibt es nicht. Entweder er muss selbst die Verantwortung tragen oder aber niemand

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Destranix  03.07.2024, 15:53
@Vitanex

Für die Umsetzung der Schulpflicht ihres minderjährigen Kindes sind üblicherweise die Eltern zuständig.

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Nussbecher  03.07.2024, 15:55
@Vitanex

Die Eltern haben für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen, deshalb wird ihnen auch der Bußgeldbescheid zugesendet.

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RobertLiebling  03.07.2024, 16:00
@Vitanex

Es geht nicht um eine zivilrechtliche Haftung sondern um eine Ordnungswidrigkeit (Verletzung der Schulpflicht).

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Krawallbotz  03.07.2024, 16:03
@Vitanex

Ab 14 Jahren hast du recht :

Der Schüler muss ab einem Alter von 14 Jahren damit rechnen, dass er selbst für das Schwänzen der Schule ein Bußgeld zahlen muss. Die Eltern müssen dann nicht mehr für das Bußgeld aufkommen.
Kann der Jugendliche das Bußgeld nicht selbst begleichen, setzt der Richter eine bestimmte Arbeitsleistung fest, die der Schüler erbringen muss. In diesem Fall muss der Schulschwänzer Sozialarbeit – beispielsweise in einem Altenheim oder einer Obdachloseneinrichtung – ableisten.

https://www.bussgeld-info.de/schulverweigerung-bussgeld/

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Answer1234567  03.07.2024, 16:43
@Vitanex

Hier müsste man das Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes prüfen, aber m. W. sind üblicherweise sowohl der Schüler als auch dessen Erziehungsberechtigten Adressaten der Schulpflicht und der entsprechenden Bußgeldandrohungen. Daher können durchaus beide parallel bestraft werden, wenn und soweit ihnen jeweils ein schuldhafter (vorwerfbarer) Verstoß nachzuweisen ist. Der Schüler ist dabei aber nur unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 OWiG zu belangen, ein Bußgeld für Kinder unter 14 Jahren ist grundsätzlich nicht möglich.

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Bußgelder bei Schulverweigerung (ja, ein zu spät kommen ist Schulverweigerung) sind üblichen in den Landesschulgesetzen.

Wir reden hier aber nicht zwingend von 50€ sondern von einem Bußgeldrahmen von ca. 10-1000€.

Ja, das ist so. Es gibt eine Schulpflicht. Nicht erscheinen oder zu oft zu spät kommen kann mit Bußgeldern geahndet werden.


Retr00 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 15:54

Die sollen mir meine Eier küssen.Geldstrafe weil ich 5 Minuten zu spät komme

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RobertLiebling  03.07.2024, 16:51
@Retr00

Später riskierst du deinen Arbeitsplatz wenn du zu oft zu spät kommst.

Du sollst in der Schule ja auch fürs Leben lernen.

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