Ohne vorläufigen Führerschein fahren. Welche Strafen?
Hallo,
ich habe gestern meine Praktische Führerscheinprüfung bestanden (normaler Führerschein und kein begleitetes Fahren). Ich bin noch 17 und habe deshalb vorerst eine Bestätigung ausgehändigt bekommen, dass ich bestanden habe. Nächste Woche Mittwoch (16.2) ist mein 18. Geburtstag und kann Offiziell fahren.
Ich kann aber leider erst am Donnerstag (17.2) meinen vorläufigen Führerschein abholen.
Meine Frage dazu ist:
Kann ich dann zu meinem Geburtstag schon Auto fahren oder geht das erst mit dem Abholen des vorläufigen Führerscheins?
Bekommt man dann mir eine kleine Geldstrafe oder wie läuft das ab?
Danke für jede Hilfe!
Lg!
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3 Antworten
So lange Dir die Fahrerlaubnis noch nicht in schriftlicher Form ausgehändigt wurde , bist Du leider auch noch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis . Die FE gilt halt erst ab Übergabe des entsprechenden Dokumentes als rechtswirksam "erteilt" .
Somit wäre das leider eine Straftat nach § 21 StVG , worauf eine Geld- / oder Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten bei fahrlässiger Begehung , bzw. Geld- / oder Freiheitsstrafe bis zu 12 Monaten bei vorsätzlicher Begehung steht .
Also erst die ( vorläufige ) FE an Deinem 18 Geburtstag abholen , und erst danach ans Steuer . ☺
Ich bin noch 17 und habe deshalb vorerst eine Bestätigung ausgehändigt bekommen, dass ich bestanden habe.
Und was steht da darauf? Gilt die als vorläufige Erteilung der Fahrerlaubnis oder nicht?
Habe mal einiges recherchiert, aber für deinen konkreten Fall leider keine eindeutige Antwort gefunden.
Kann ich dann zu meinem Geburtstag schon Auto fahren oder geht das erst mit dem Abholen des vorläufigen Führerscheins?
Ja erst mit dem Führerschein, ansonsten ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat.
Er hat die Fahrerlubnis aber sobald er 18 ist, er hat dann nur sein Dokument nicht dabei.
Nein , er hat nicht eher eine gültige Fahrerlaubnis , wie ihm das Dokument auch tatsächlich übergeben ( erteilt ) wurde .
Hui, wieder was gelernt. Immerhin eine Fragestellung für die es ein OVG zur Klärung brauchte.
Das ist kein vorläufiger Führerschein, wie schon erwähnt. Da steht einschließlich drauf, dass ich die Prüfung bestanden habe.
Da ich zur Prüfung noch nicht 18 war, gab es dazu keine Angaben. Deshalb bitte ich hier um Hilfe.