Ratzenzahlung Geldstrafe trotz Haftantrittversäumung & Haftbefehl?

Hallo ihr lieben ,

Ich habe ein wichtiges Anliegen , eventuell kann mir jemand weiterhelfen der sich in Sachen Justiz und Strafrecht ein wenig auskennt. Ich wurde zu einer Geldstrafe von 900,00€ , also 60 Tagessätze a 15,00€ verurteilt. Der Haftantritt kam bereits , diesen habe ich allerdings versäumt so das der Haftbefehl wahrscheinlich draußen ist. Nun bin ich seit einigen Wochen in einer stationären , geschlossenen Psychiatrie untergebracht um eine Entgiftung zu machen da ich ein schweres Suchtproblem habe. Anschließend erfolgt eine 16 wöchige stationäre Langzeittherapie für die ich bereits Kostenübernahme und Aufnahmetermin habe. Allerdings liegt mir die Geldstrafe im Weg. Meint ihr es ist möglich sich mit der Justiz zu einigen das ich das noch in Raten zahlen kann ? Wenn ich die Haft antrete wäre der ganze Plan hinfällig und ich denke mal das mich jeder Richter doch lieber auf dem Weg der besserung schickt , statt ins Gefängnis !? Ich könnte von den 900,00€ auch 500€ direkt anzahlen und den Rest halt per monatliche Rate von 50,00€. Ebenfalls habe ich Ende Dezember , einen Tag vor meinem Aufnahmetermin der Langzeittherapie eine weitere Gerichtsverhandlung wo es um einen eventuellen Bewährungswiederruf geht da ich in meiner Bewährungszeit dummerweise einen Diebstahl ( Wert 5,88€ ) begangen habe. Wenn ich die Sache mit der Geldstrafe bis zu diesem Termin nicht geklärt ist werde ich höchstwarhscheinlich direkt im Gerichtssaal verhaftet um meine Geldstrafe anzutreten. Dies möchte ich allerdings umbedingt verhindern da sonst mein ganzer Plan , all meine Bemühungen umsonst waren und der ganze Plan für die Katz war.

Wie soll ich vorgehen ? Ich kann nachweisen das ich eine Kostenübernahme habe , ich kann nachweisen das ich clean bin und ich kann nachweisen das ich einen festen Aufnahmetermin für meine stationäre Langzeittherapie habe, Den Diebstahl begang ich ebenfalls unter Einfluss von BtM und war somit nachweislich nicht zurechnungsfähig.

Was meint ihr ? Ich bin für jeden Tipp dankbar, Ich weiß nicht wie ich vorgehen soll bzw. wo ich anfangen soll. Daher frage ich hier mal nach da ich die Community super finde und meistens immer nützliche Tipps preisgegeben werden.

Danke an alle !

Liebe Grüße

Recht, Geldstrafe, Haftbefehl, Haftung, Justiz, JVA, Ratenzahlung
Angezeigt wegen Leistungserschleichung durch Schwarzfahren. Was nun?

Ich habe eine Anzeige bekommen wegen Leistungserschleichung in 3 Fälle durch die SSB . Ich habe jetzt die Möglichkeit die Strafe zuzugeben oder nicht. Ich gebe zu das ich mehrere Monate (CA. 8Monate) Schwarzgefahren bin.

Netto Einkommen muss ich auch angeben. Das wären bei mir ca. 500 da ich Azubi im 1. Lehrjahr bin. Wie wirkt sich das auf alles aus?

Jetzt aber die eigentliche Frage. Soll ich wirklich mit Ja beantworten, oder besser mit Nein? Aber dann welche Begründung...? Da sehen meine Karten glaub eher schlecht aus oder? Und wenn ich Ja Kreuze, mit was muss ich dann rechnen. Ich wäre bereit mit einer Geldstrafe für meine Straftat grade zu stehen. Aber ich will auf keinen Fall vors Gericht oder sogar ins Gefängnis! Wie läuft das ab wenn ich jetzt Mit Ja beantworten und wie wenn ich mit Nein?!

Ich muss auch sagen mir war überhaupt nicht klar das es sowas wie Leistungerschleichung Gibt und das die einen Anzeigen. Ich dachte es ist erledigt wenn man seine 60€ Strafe zahlt. Aber das hilft mir glaub jetzt nicht weiter..? Ich werde auch ganz sicher nie mehr schwarz fahren das war mir jetzt eine Lehre.

Hat da jemand selbst schon Erfahrung gemacht? Bitte ernstgemeinte Antworten die mir auch weiterhelfen und nicht... hättest mal vorher überlegt oder so was das bringt mir nichts das könnt ihr euch sparen. Danke.

Bin froh über jede Hilfreiche Antwort.

Polizei, Rechte, Anzeige, Freiheitsstrafe, Gefängnis, Geldstrafe, Schwarzfahren
Geldstrafe Ratenzahlung vergessen?

Guten Morgen,ich wurde letztes Jahr vom Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt, kurz darauf habe ich eine Ratenzahlung beantragt die mir auch für 6 Monate bewilligt wurde. Jeden Monat habe ich die Raten fristgerecht überwiesen. Nach 6 Monaten kam ein Schreiben in dem mir mitgeteilt wurde dass die Ratenzahlung nun eingestellt sei und der volle Betrag fällig ist. Kurz darauf habe ich erneut eine Ratenzahlung beantragt und glaubhaft dargelegt dass ich den vollen Betrag nicht aufeinmal zahlen kann. Daraufhin wurde erneut und letztmalig eine Ratenzahlung bewilligt. Also habe ich weiterhin jeden Monat die fällige Rate überwiesen. Leider habe ich letzten Monat vergessen die Rate zu überweisen, vor einigen Tagen kam dann ein Brief von der Staatsanwaltschaft in dem mir mitgeteilt wurde dass die Ratenzahlung nun entfällt und der volle Betrag zu überweisen ist. Erst da ist mir mein Fehler aufgefallen. Die offene Rate vom letzten Monat habe ich gestern überweisen, die Rate für diesen Monat ist bereits bezahlt. Ich möchte nun mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt treten und es erklären, jedoch wird das wohl kaum Aussichten auf Erfolg haben wenn ich Ihnen gegenüber angebe dass ich die Rate vergessen habe. Was anderes fällt mir aber auch nicht ein und wäre auch nichts wahrheitsgemäß.Sollte ich wirklich ein Brief verfassen in dem ich angebe das ich die Rate vergessen habe und nochmal um eine Ratenzahlung bitte?Im Brief wird noch erwähnt dass ich bei nicht fristgerechter Bezahlung mit der Anordnung einer Ersatzfreiheitsstrafe rechnen muss, jedoch ist im Brief keine Frist angegeben. Auf wie lange beläuft sich im Normalfall so eine Frist? Ich möchte natürlich nicht dass die Polizei bei mir zuhause oder auf der Arbeit auftaucht und mich dann abführt.Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen?Liebe Grüße

Gericht, Geldstrafe
Geldstrafe wegen Beleidigung und Bedrohung in Whatsapp?

Hallo,

Kumpels und ich haben in Whatsapp einen Gruppenchat und der ist manchmal nicht mehr so überschaubar. Wir haben teils einen rüden Ton untereinander und halt oft auch einen schwarzen Humor, beleidigen uns zum Spaß und ja... Teils halt Kindereien von erwachsenen. Darf ja alles sein, dachte ich zumindest.

Ein Kollege hat eine Nummer zur Gruppe hinzugefügt und wir haben eines Abends weiterhin totalen Blödsinn geschrieben, was aber nicht auf die Person bezogen war, die zur Gruppe eingeladen wude. Diese kannte anscheinend keinen, war wohl eine "Random" Nummer und fühlte sich persönlich angegangen, obwohl wir stets einen komplett anderen Namen verwendet haben. Die Person heißt A und wir nannten permanent B. Der Kontakt verließ die Gruppe und einige Wochen später erhielten wir einen Anruf von der Polizei, unsere Handys wurden sicher gestellt und uns wurde unterstellt, wir haben die Person angegangen, bedroht, beleidigt etc. Ich bin aus allen Wolken gefallen, weil schon mal der Name ein komplett anderer ist. Wir bekamen nun Post von der Staatsanwaltschaft. Wir wurden der Bedrohung und Beleidigung angeklagt und sollen nun 2400 Euro Strafe zahlen. Wie kann es sein, dass wir unsere Handys abgenommen bekommen und dann auch noch eine Strafe zahlen sollen? Wir haben bei der Polizei nichts gesagt, weil wir zuerst mit unseren Anwälten sprechen wollten. Hab den Strafantrag nun meinem Anwalt gegeben und der fordert nun Akteneinsicht an. Meine Frage: Wie kann es sein, dass so eine Anzeige durch geht und der Staatsanwalt auch noch zu gunsten der "geschädigten" Person entscheidet, obwohl diese nur im Chat anwesend war, zwar alles mit gelesen hat aber niemals ihr Name gefallen ist? Was erwartet uns und was wird der Anwalt da machen können?

GLG

Chat, Polizei, Anzeige, bedrohung, Beleidigung, Geldstrafe, Staatsanwaltschaft, Strafe, WhatsApp
Ablauf Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe (nicht Zahlung einer Geldstrafe)?

Liebe Community,

ich habe eine Frage zu Ersatzfreiheitsstrafe (nicht Zahlung einer Geldstrafe von mehreren Tagessätzen). Meine Frage ist dabei wie folgt;

Wenn man zu Fahndung ausgeschrieben ist (Haftbefehl besteht) und nicht am Wohnsitz zu finden ist (quasi Umgezogen 500 km weiter, nicht angemeldet etc.) und nicht sofort durch die Polizei gefunden wird, erhöhen sich dadurch die Tagessätze (z. B 90 Tagessätze lt. Strafbefehl)?

Eine weitere Frage ist kann man die Geldstrafe auch durch bekannte Zahlen lassen wenn man bereits in der JVA eingeliefert wurde, z.b. durch Teilzahlungen dadurch Haftverkürzung etc.), Zählen bei der Summe der Gesamtrechnungsbetrag durch die Staatsanwaltschaft (Tagessätze + Gebühren + Strafbefehl etc.) oder nur die Zahlung der Tagessätze, exakt in der Überweisung angegeben?

Muss man zudem auch die nicht gezahlten Gebühren in der JVA absetzen oder nur die Tagessätze?

Letzte Frage, wie läuft eine Fahndung ab? Hat jemand Erfahrung, gibt es die Handyortung etc., wie schnell findet ein die Polizei bei einen Umzug (nicht umgemeldet…) z.B. von Nürnberg nach Berlin.

Herzlichen Dank für eure Antworten!

München, Berlin, Rechtsanwalt, Recht, Gericht, Freiheitsstrafe, Gefängnis, Geldstrafe, GPS Ortung, haftstrafe, Jura, Justiz, JVA, Mahnung, Richter, Staatsanwaltschaft, Strafe, Häftling
Was tun gegen grundlose Anzeige wegen Ruhestörung?

Guten Abend, ich habe ein großes Problem. Ich wohne in einem Einfamilienhaus und wir haben seit längerem Probleme mit einem unserer Nachbarn (oder auch mehrere), da er/sie mittlerweile ca. 15 mal die Polizei wegen Ruhestörung gerufen hat. Ich habe auch keine Ahnung wer immer die Polizei ruft, ich bin sogar schon einmal in der Nachbarschaft herumgelaufen und hab an 7 Häusern gefragt, ob wir denn zu laut seien oder ob sie die Polizei gerufen hätten. Das natürlich ganz freundlich und man war auch freundlich zu mir, aber keiner wollte zugeben die Polizei gerufen zu haben. Heute um ca. 02:00 nachts war die Polizei wieder da und hat gesagt, dass es so nichtmehr weitergehen kann und höchstwahrscheinlich eine Anzeige geschrieben werden muss. Wir saßen heute zu 4. in meiner Garage, ohne Musik und haben normal geredet. Es kann also absolut nicht sein, dass wir zu laut waren. Der Polizist hat zu mir gesagt, dass es dem Anrufer hauptsächlich um die Lautstärke unserer Motorräder gehe. Allerdings fahre ich nur eine 125er, bin heute keinen Meter gefahren und bin mittlerweile schon so weit, dass ich vor meiner Straße Schwung aufbaue, sodass ich mit meinem ausgeschalteten Motorrad zu meinem Haus hinrollen kann.

PS: Das Motorrad ist nicht laut und es is nichts am Auspuff gemacht und wenn nicht alles stimmen würde, was ich geschrieben habe, dann hätte ich die Frage nicht gestellt, also bitte keine Antworten wie "Ohne Grund rufen sie nicht die Polizei" Danke!;)

Was soll ich eurer Meinung nach machen? Ich muss doch keine Geldstrafe zahlen für Sachen, die ich nie gemacht habe?

Polizei, Recht, Lärm, Anzeige, Geldstrafe, Jura, Lärmbelästigung, Nachbarn, Nachbarschaftsstreit, Ruhestörung
Ladung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe durch Ratenzahlung abwenden?

Hallo, habe nun eine Ladung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe bekommen. Bevor hier hier nur so sinnlose Beiträge kommen, von wegen "selber Schuld", den muss ich leider enttäuschen, da ich diese Verurteilung erhalten habe, da ich (als ich noch bei der Bundeswehr war) meine damalige Krankmeldung nur von Montags bis Samstags hatte und NICHT FÜR SONNTAG! Da ich diese Krankmeldung nicht vorlegen konnte wurde ich nun letztes Jahr zu 90 Tagessätzen zu je 20,00 EURO verurteilt! (Ich weiß, ich SCHWERVERBRECHER.... Lächerlich, aber egal. Nun denn.... Also meine Frage lautet nun:

Kann ich eine Ratenzahlung vereinbaren? (WICHTIG: Ich habe schon einen Antrag gestellt und zahle aufgrund der noch kurzen andauernden Arbeitslosigkeit seit vier Monaten 10,00 EURO. Darauf habe ich nie einen Brief, bzw. Bestätigung erhalten. So dachte ich, dass es in Ordnung gehe. Knapp sechs Monate später (HEUTE) erhalte ich die Ladung... Ich denke mal, die wissen gar nicht, dass ich seit Monaten zahle).

Kann mir das jemand beantworten? Würden die sich auf so etwas einlassen, ich meine, die können ja ganz klar meine Zahlungswilligkeit festellen, wenn die die Zahlungen überprüfen würden.

Bitte um Antworten, kann kaum schlafen, da ich schon kommenden Dienstag eine Festeinstellung habe und darüber hinaus es mein Leben zerstören würde, wenn ich sitzen müsste....

Pls HELP

Bundeswehr, Recht, Geldstrafe, Ratenzahlung, Staatsanwaltschaft, haftantritt
Bekomme ich eine Geldstrafe wegen Behinderung der Polizei?

Hey leute,

Ich bin heute vom geschäft heimgefahren und hinter mir kam die polizei mit blaulicht angedüst und ich hab nicht realisiert dass die so schnell kamen. Vor mir war ein kreisverkehr und aus leichtem shock bin ich anstatt rechts zu halten ein klein wenig schneller gefahren in der hoffnung dass ich dann schnell am kommenden kreisel rechts raus kann. Das auto war schon nah an mir dran und die polizistin im auto hat durch die lautsprecher mir gesagt dass ich rechts halten soll dass sie vorbei können. Bis dahin war ich schon kurz vorm kreisverkehr und dann rechts raus und sie sind durchgeheizt das ganze war vielleicht ne sache von 5 sek dann konnte der wagen ja wieder schneller fahren.

Ist das jetzt behinderung der polizei? In dem moment war ich ein bisschen gehetzt und verwirrt dass ich halt bisschen schneller gefahren bin und im kreisel die erste rausgedüst bin, anstatt wie normalerweise einfach rechts zu halten und vorbei lassen Und hab auch noch gemerkt dass meine scheibe hinten noch beschlagen war, (nicht gefroren). Also ich hab nur die blauen lichter durchgesehen. Aber wusste ja schon dass die nahe an meinem auto waren. Also was denkt ihr, hat das die polizei in dem moment interessiert oder eher nicht? Kann das eine geldstrafe mit sich ziehen dass ich die n paar sekunden behindert habe oder auch viellecht dass ich die scheibe hinten nicht klar gemacht hatte? Oder denkt ihr die wollten einfach nur schnell durch und das hat die nicht interssiert in dem moment?

Meine letzte sorge wär noch dass die vielleicht ne kamera vorne haben und mein kennzeichen zurückverfolgen können falls das wirklich drastisch war was ich gemacht habe.

Grüße flo

Verkehr, Polizei, Geldstrafe
Beim Klauen in Primarkt erwischt worden

Hallo erstmal, bevor ihr mit euren dummen sinnlosen Klugscheißer Kommentaren kommt und mir vorsagt wie dumm es ist, doch das alles weiß ich auch schon ohne euch. Ich war halt gestern mit meiner Freundin bei Primarkt und wir haben etwas mitgehen lassen, ich etwas kleines aus der Schmuck Abteilung was ca. 15 Euro zusammen machen. Beim Rausgehen hat uns ein Mann angesprochen und bat uns mitzugehen in ein kleinen Raum und durchsuchte unsere Taschen ab und fand es. Er fragte uns ab und nach kurzer zeit kam auch die Polizei und nahm uns zum Revier mit. Wir bekamen 1 Jahr Hausverbot was mir eigentlich recht egal ist weil ich da vielleicht nur 1 mal jede zwei Jahre da hin gehe weil meine Mutter diesen Laden hasst weil er so billig ist. Natürlich bekam ich Ärger von meinen Eltern aber es war mir eine Lehre, hab halt zum ersten mal das gemacht und werde dies auch nun nie wieder machen. Jedoch macht es ja fast jeder Teenager im alter von 13-16 weil es so eine Fasse ist, seien wir mal ehrlich jeder hat mal was kleines mitgehen lassen. Ich bin 15 Jahre und hab's jetzt endlich verstanden das es falsch ist. Ist aber jetzt auch egal kommen wir zum eigentlichen, was passiert nun weiter ? Ich muss wahrscheinlich zum Gericht und alles noch mal sagen, muss vielleicht Sozialstunden leisten und wenn ja wo und wie lange und was Macht man dort? Krieg ich Probleme mit dem Jugendamt? Und wird es meine Schule ( Klasse ) erfahren weil der Polizist meine Schule und klasse abgefragt hat. Und zum wichtigsten frage - muss ich eine Geldstrafe zählen? Weil meine Mutter meint das meine Summe 15 Euro drei mal hoch gerechnet wird und ich das dann bezahlen muss? Danke im vorraus :-)

Gericht, Geldstrafe, klauen, Primark
Anzeige Lovoo Fake Profil

Hallo Lieber Mitglieder,

ich habe ein großes Problem! Ich habe vor geraumer Zeit in betrunkenem Zustand ein Profil bei einer Dating App erstellt. Hier habe ich jedoch als Profil Bild, ein Bild eines Bekannten gewählt (Ich wollte die App nur testen und habe einfach das 1. beste Bild genommen was ich gefunden habe). Die App habe ich bei langerweile immer wieder mal aufgerufen und auch mal ein paar Leute angeschrieben, sonst aber nichts weiter damit gemacht - sprich: ich habe keine unwahrheiten verbreitet oder ähnliches. Dieser Bekannte hat dann über Umwege von diesem Fake Profil erfahren und Anzeige gegen unbekannt erstattet. Letztendlich kam die Polizei über die IP Adresse auf unseren Anschluss und er somit auf mich. Mittlerweile habe ich mich auch bei ihm für dieses Profil entschuldigt, aber so wie es aussieht ist er im Moment noch so sauer auf mich, dass er die Anzeige wohl nicht zurück nehmen will. Im Internet bin ich immer wieder auf das Thema "Recht am eigenen Bild" gestoßen und ich mache mir nun große Sorgen was jetzt passiert und wie es weiter geht. Muss ich mit einer hohen Geldstrafe rechnen? Soll ich zur Polizei gehen und zugeben das ich es war? Soll ich warten und gucken was passiert?

Was ich gemacht habe war aufjedenfall nicht gerade schlau, das weiß ich!

Ich hoffe ihr könnt mir helfen denn das ganze macht mich ganz schön fertig.

Ich freue mich über jede Antwort und bedanke mich schon einmal für die Mühe

Freundliche Grüße

Anzeige, Geldstrafe, Fakeprofil
brauche schnell Rat! (Vorladung wegen Amtsanmaßung)

Hallo liebe Community,

Ich habe (vor) letzte Woche auf Facebook einen Fakeaccount erstellt, und mich bei jemand als Polizist ausgegeben. Dabei wollte ich von dieser Person nur Informationen haben, habe diese aber nicht mit diesem Amt unter Druck gesetzt, Geld verlangt, oder sonst was.

Ich wusste nicht einmal, dass es solch eine Straftat (§132, StGB) überhaupt gibt. naja hinterher ist man immer schlauer -.-

Mein Problem ist jetzt aber ... Ich habe noch nie eine Straftat begangen. Habe also nichts im Führungszeugniss. Nun bekomme ich eine Vorladung als Beschuldigter, wegen Amtsanmaßung. Die Strafe liegt bei 2 Jahren FS oder Geldstrafe. Mich macht diese Situation gerade mehr als nur fertig.

Wie wahrscheinlich ist es denn, dass ich tatsächlich 2 Jahre Freiheitsstrafe bekomme? und wie schaut es denn aus mit meinem blanken Führungszeignis? bekäme ich da nicht Bewährung oder sowas?

Und wie hoch könnte die Geldstrafe ausfallen?

und noch etwas ... ich stecke momentan in einer Ausbildung, und bin noch in der Probezeit (4 Monate). Wie wirkt sich eine Bewährungsstrafe und damit ein Eintrag in mein Führungszeugnis auf meine Arbeit aus?

Ich bin echt nicht der kriminelle typ. Es war einfach nur Dummheit, und würde sowas echt nicht nochmal tun. Dieser scheiß Brief von der Bundespolizei ist für mich wie ein schlag.

Recht, Gericht, Anhörung, Anzeige, Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Strafrecht, Vorladung, amtsanmassung
mehrere Haftbefehle?

Hallo, habe eine Frage an euch und bitte um Rat.Habe seit 6 Monaten zwei Haftbefehle laufen.Einer davon wegen einer Geldstrafe in Höhe von 400eur und einer wegen 1200eur wegen Schwarzfahren(Erschleichung von Dienstleistungen).Ich war bisher nicht in der Lage diese strafen auszugleichen und habe mich 6 Monate lang versteckt.Es ging mir wirklich dreckig.Jetzt habe ich endlich wieder Arbeit und bekomme demnächst auch mein erstes Gehalt.Alles werde ich nicht auf einmal zahlen können jedoch einen Teil.Jetzt habe ich den Verdacht das noch ein Haftbefehl wegen betruges hinzukommt.Habe 2 Handyverträge auf einen fremden Namen gemacht und die Geräte verkauft um an Geld zu kommen(Rechnungen zu zahlen).Habe diese Straftaten aus verzweiflung und Geldnot getan.Ich bereue jetzt alles natürlich sehr und will einfach nur noch ein sauberes geregeltes Leben führen.Welche Möglichkeiten habe um zu erfahren was noch gegen mich an Ermittlungen läuft ausser zur Polizei zu gehen(nicht möglich wegen Haftbefehl).Stellen werde ich mich nicht weil ich sonst meine Arbeit verliere.Und mit welcher Strafe kann ich rechnen wegen dem Betrug Warenwert 3200eur.Ich bin Türke bin hier geboren und bin nicht vorbestraft.Ich muss wissen wieviele Haftbefehle gegen mich laufen und warum.Wenn ich zu einem Anwalt gehe kann er mich bei der Polizei verpfeiffen? Bitte um Rat...

Betrug, Polizei, Anwalt, Bewährung, Flucht, Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Haftbefehl
Strafantritt!? Geldstrafe kurz vor knapp bezahlen können - Möglich?

Hallo ihr Lieben,

vor kurzem hatte ich einen wegen Unachtsamkeit meinerseits einen Autounfall. Es ist zwar niemandem etwas passiert, allerdings lief wegen des Schadens natürlich ein Verfahren gegen mich.

Soweit so gut. Das Ganze ist nun mittlerweile ungefähr 9 Monate her und ich habe vor knapp 3 Monaten einen Bescheid von der Staatsanwaltschaft bekommen, dass mich eine Geldstrafe von 1500€ erwarten, zahlbar in Raten.

Der Staatsanwaltschaft wusste um meine finanzielle momentan sehr schwache Situation und hat daher die Strafe kleiner Ausfallen lassen, worum ich schon sehr dankbar war.

Leider war mir die Zahlung in Raten von monatlich knapp 75€ auf Grund meines kleinen Gehaltes nicht möglich, so dass die erste Rate ausgefallen ist. Nun bekam ich gestern eine Ladung zum Strafantritt.

Ich solle "binnen 4 Wochen seit Zustellung dieser Ladung" die "45 Tage Ersatzfreiheitsstrafe antreten", heißt es, oder ich könne bei "Ersatzfreiheitsstrafen die gesamte Summe auch !!sofort!! zahlen, so dass diese hinfällig würde."

Den Brief habe ich auf Grund meiner Arbeitszeiten erst gestern Abend bekommen, heute Morgen habe ich sofort bei der Staatsanwaltschaft angerufen und wollte mich nach meinen Möglichkeiten erkundigen, diese Freiheitsstrafe doch noch irgendwie zu umgehen (durch Zahlung oder was auch immer).

Wie für Behörden typisch arbeitet dort mal wieder keiner, "Betriebsausflug mit der gesamten Zweigstelle"; hieß es bei der Hauptstelle.

Nun meine Frage: Ich habe Zeit die Haft binnen 4 Wochen anzutreten oder SOFORT zu zahlen. Die Haft beginnt, wenn ich diese 4 Wochen ausschöpfe, erst am 14.07.2012 - Ist es mir nicht auch möglich diese Geldstrafe kurz zuvor, beispielsweise am 07.07.2012 zu zahlen?

Ich möchte das natürlich keineswegs "so lange hinaus zögern wie irgend möglich", aber ich bin verhältnismäßig guter Dinge, dass ich mir diese 1500€ irgendwie im Freundes- und Bekanntenkreis zusammen leihen kann, allerdings benötigt das natürlich etwas Zeit...

Recht, Geldstrafe, haftstrafe, Justiz, Staatsanwaltschaft, Strafe

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