Was steht in dem Brief der Polizei wenn sie eine minderjährige Person beim Rauchen erwischt?

Ich (W/17) wurde neulich mit 3 Freunden (M/17), (M/16) und (W/16) an einer Bushaltestelle von der Polizeibehörde (aus Baden-Württemberg) beim Rauchen erwischt. Wir mussten alle unsere Personalausweise vorzeigen und wurden darüber informiert, dass das Rauchen in der Öffentlichkeit für minderjährige untersagt ist. Wir wurden gefragt, ob wir noch Zigaretten dabei haben, worauf alle Nein gesagt haben. Danach gingen die Beamten weiter, doch ihr letzter Satz war, dass ein Brief an die Eltern geschickt wird. Nachdem ich aus Neugier bisschen im Internet danach gesucht hab, was in dem Brief stehen wird und leider nicht fündig wurde, stieß ich stattdessen auf das Jugendschutzgesetz, welches aussagt, dass das Jugendamt informiert werden könnte und/oder ein Bußgeld in Höhe von 100 bis 250 Euro zustande kommen kann. Ich wurde schonmal von der Polizei wegen Mitführen von Tabakwaren usw. mit aufs Revier genommen, wo mich meine Mutter dann abholen musste, jedoch habe ich da nicht geraucht sondern nur meine Handtasche wurde kontrolliert, weshalb ein Gespräch mit meiner Mutter ausreichend war. Dieses Mal wird aber ein Brief kommen und ich würde wirklich gerne darauf vorbereitet sein, was dann da drin steht, ob eine Geldstrafe von meinen Eltern verlangt wird (wie oben genannt) oder ob es einfach nur ein Brief ist, der meine Eltern darüber informiert, dass ich geraucht habe, also so eine Art Verwarnung.

Das hinzugefügte Bild ist ein Ausschnitt aus dem Jugendschutzgesetz, wegen dem ich jetzt stark verunsichert bin, denn die Beamten wussten zum Teil, dass unsere Eltern es uns erlauben zu rauchen, bzw. davon informiert sind.

Wer kann mir also sagen ob die Polizei in meinem Fall das Jugendamt informieren wird oder es eher locker sieht und uns mit einer Verwarnung davon kommen lässt, oder ob aufjedenfall ein Bußgeld verlangt wird und wenn ja wie hoch circa?

Bitte nur Antworten die sich direkt auf meine Frage beziehen und mir somit weiterhelfen. Antworten von Personen die ähnliche oder die selbe Erfahrung damit gemacht haben und darüber genug Bescheid wissen sind sehr wünschenswert.

Danke im Voraus.

Bild zum Beitrag
Nur eine Verwarnung bzw. Information an die Eltern 0%
Geldstrafe 0%
Immer unterschiedlich 0%
Polizei, Recht, Rechte, Geldstrafe, Jugendschutzgesetz, unter 18
Geldstrafe wegen Beleidigung und Bedrohung in Whatsapp?

Hallo,

Kumpels und ich haben in Whatsapp einen Gruppenchat und der ist manchmal nicht mehr so überschaubar. Wir haben teils einen rüden Ton untereinander und halt oft auch einen schwarzen Humor, beleidigen uns zum Spaß und ja... Teils halt Kindereien von erwachsenen. Darf ja alles sein, dachte ich zumindest.

Ein Kollege hat eine Nummer zur Gruppe hinzugefügt und wir haben eines Abends weiterhin totalen Blödsinn geschrieben, was aber nicht auf die Person bezogen war, die zur Gruppe eingeladen wude. Diese kannte anscheinend keinen, war wohl eine "Random" Nummer und fühlte sich persönlich angegangen, obwohl wir stets einen komplett anderen Namen verwendet haben. Die Person heißt A und wir nannten permanent B. Der Kontakt verließ die Gruppe und einige Wochen später erhielten wir einen Anruf von der Polizei, unsere Handys wurden sicher gestellt und uns wurde unterstellt, wir haben die Person angegangen, bedroht, beleidigt etc. Ich bin aus allen Wolken gefallen, weil schon mal der Name ein komplett anderer ist. Wir bekamen nun Post von der Staatsanwaltschaft. Wir wurden der Bedrohung und Beleidigung angeklagt und sollen nun 2400 Euro Strafe zahlen. Wie kann es sein, dass wir unsere Handys abgenommen bekommen und dann auch noch eine Strafe zahlen sollen? Wir haben bei der Polizei nichts gesagt, weil wir zuerst mit unseren Anwälten sprechen wollten. Hab den Strafantrag nun meinem Anwalt gegeben und der fordert nun Akteneinsicht an. Meine Frage: Wie kann es sein, dass so eine Anzeige durch geht und der Staatsanwalt auch noch zu gunsten der "geschädigten" Person entscheidet, obwohl diese nur im Chat anwesend war, zwar alles mit gelesen hat aber niemals ihr Name gefallen ist? Was erwartet uns und was wird der Anwalt da machen können?

GLG

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Haftbefehl wegen nicht gezahlter Geldstrafe was tun?

Hallo Leute

Ich wurde zu einer Geldstrafe verurteilt der Betrag war 2.400€...Ich habe die Raten eine Zeitlang gezahlt danach hatte ich Geldprobleme und konnte nicht weiter zahlen ...dann habe ich eine Ladung zum Strafantritt bekommen... ich hätte noch Sozialstunden beantragen können ...aber mein Anwalt meinte ich könnte auch nochmal ein Antrag auf Ratenzahlung stellen...da ich gerade einen neuen Job gefunden habe ...das habe ich dann auch getan...Nur bis heute kam keine Antwort! Der erste Antrag ist genau 10 Tage her und die Frist ist jetzt um! Das heißt ich hätte die Strafe schon antreten müssen ...Gestern habe ich dann ein Termin bei meinem Anwalt gehabt ...er hat dann erneut einen Antrag geschrieben und auch reingeschrieben... dass ich bis heute keine Antwort auf den ersten Antrag bekommen habe...obwohl ich mich an die Frist gehalten habe! Er meinte so schnell sammeln sie mich nicht ein...Aber ich bin da anderer Meinung... er sieht das alles viel zulocker ...Ich habe jetzt angst ...dass sie am Montag auf meine Arbeitstelle kommen und mich dort einsammeln?Nahause gehe ich aufjedenfall erstmal nicht ... Meint ihr man kann die Sache noch irgendwie aus der Welt schaffen?Ich will meine Arbeitstelle nicht verlieren wegen einer Geldstrafe... Kann alles nicht wahrsein ich habe früh genug einen Antrag gestellt und keine Antwort erhalten .Hätte ich das vorher gewusst hätte ich direkt Sozialstunden beantragt? Aber nein ich verlasse mich auf meinen Anwalt der garnichts ernstnimmt und am Ende stehe ich da ... 

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