Anzeige und Aussage gegen Aussage. Was jetzt?
Hallo,
Ich hatte jemanden angezeigt (Üble Nachrede). Es wurde eingestellt, Aussage gegen Aussage. Überprüft wurde aber nichts. Dann hat mich die Person anonym angedroht, dass ich Geld brauchen werde.
Kann die Person dann gegen mich Schmerzengeld beantragen oder irgendwas machen, weil ich sie angezeigt habe und die sagte einfach, dass sie es nicht war? Geht es so einfach, nun weil es nicht überprüft wurde, dass die Person es war? Meine Beweise laut Staatsanwalt reichen nicht. Ich beschuldigte aber nicht irgendjemand oder so, ich weiß, wer es war.
Danke.
3 Antworten
Wie soll denn da etwas überprüft werden. Aussage gegen Aussage bedeutet ja, dass es eben keinen objektiven Zeugen gibt.
Du kannst aber niemanden "beschuldigen", wenn du es nicht auch beweisen kannst.
Na gut. Davor entscheidet es der Staatsanwaltschaft, wenn sie dann sagen, dass die Beweise nicht reichen, muss man nicht vor Gericht zum Richter.
Ja, die Person kann dich im Gegenzug jetzt auch anzeigen - braucht aber ebenso Beweise wie du. Eine zivilrechtliche Klage ist natürlich auch möglich.
Es ist eine Weile her und hat mich nicht angezeigt. Wie läuft eine Zivilklage?
Ich kenne mich damit nicht aus, deswegen. Ich habe eine Rechschutzversicherung, bringt das was?
Im Gegensatz zu dir kann ICH nicht in deine Police gucken und nachlesen, was alles abgesichert ist.
Wieso schließt du Versicherungen ab, deren Nutzen du nicht kennst? Hast du zu viel Geld?
Kann man auch antworten, ohne den anderen sofort klein zu machen? Ich hab die Versicherung vor 10 Jahren abgeschlossen, gerade weiß ich erst nicht, alles was da drin steht. Trotzdem danke.
Es ist eine Rechschutzversicherung, also doch.
Welche Schmerzen hattest du denn, die auch ärztlich festgestellt wurden?
Ansonsten kannst du nichts weiter machen.
Ich hab Therapie gemacht aber ich meine nicht ich, sondern die Person.
Ich hatte jemanden angezeigt (Üble Nachrede).
Dabei entstehen keine Schmerzen, zumindest nicht zwangsläufig. Langfristig mglw psychologische Beeinträchtigungen.
Jap die Person ist aber schon psysisch krank
Es gab Beweise, nun laut Staatsanwalt reichen die nicht