Geldstrafe nicht regelmäßig bezahlt (Erzwingungshaft) was tun?
Hallo
Ich habe vom Gericht eine Geldstrafe bekommen 2.400€ Tagessatz 30€
Ich hab diese Strafe 2-3 Monate nicht gezahlt dann kam ein Brief dass ich den ganzen Betrag zahlen soll oder 14 Tage in Haft muss... Ich habe dann erneut einen Antrag auf Ratenzahlung gestellt da mein Anwalt gesagt hat das würde gehen da ich jetzt einen neuen Job habe ...aber bis heute kam keine Antwort vom Gericht? Und die Frist ist heute um was soll ich am besten tun ich möchte aufkeinenfall in Haft ... Wäre nett wenn mir jemand der ahnung von Recht hat ein Tipp geben kann
Lg
6 Antworten
Na, dann ist der größte Teil der Geldstrafe ja bezahlt. Zahl möglichst schnell eine weitere Rate ein und sprich mit der Staatsanwaltschaft, dass Du Zahlungsprbleme hattest jetzt aber wieder zahlen kannst, weil Du eine Arbeit hast.
Die werden damit einverstanden sein, weil die JVA s sind derzeit überfüllt und kosten ca. 80-100€ je Hafttag.
Danke an alle habe heute Mittag einen Termin bei meinem Anwalt die Staatsanwaltschaft wollte mir keine Auskunft am Telefon geben...
Das passiert nicht so schnell. Oft sind die Gerichte überladen und es dauert ein wenig. Wenn du zahlungsunfähig, aber zahlungswillig bist, wird das bei Gericht schon berücksichtigt. Zahle in Raten und versuche einen Vergleich zu ergattern. Aber 2400 Euro und nur 14 Tage Haft?. Das überlege dir noch mal, ob du nicht besser Urlaub nimmst und 14 Tage in Staatspension gehst. Zurück zum Thema. Eigentlich hättest du sofort agieren müssen mit einem Antrag auf Ratenzahlung.
Bei 2400 Euro wird sich die Staatsanwaltschaft auf keinen großen Abzahlungsdeal mit dir einlassen. Deshalb werden ca. 24 Monate zur Zahlung meist angeboten. Das wäre dann ca. 100 Euro mtl. Stelle einen Antrag auf Ableistung der Geldbuße über Sozialstunden, falls es nicht anders geht. Aber dann musst du 30 Euro a 6 Stunden arbeiten. Das dauert ewig. Ich empfehle daher den Knast bei 14 Tagen ein prima Geschäft um 2400 Euro los zu werden.
PS: Man kann Zahlungen und Sozialstunden auch oftmals kombinieren.
Schau mal in Deinen Unterlagen nach; Erzwingungshaft wird es nicht sein, denn die gibt's nur bei Bußgeld;
Wenn du 14 Tage in Haft sollst bei einem Tagessatz von 30 Euro, dann kann die restliche Geldstrafe doch nur noch 420 Euro sein;
Kannst Du nicht schon jetzt eine Rate zahlen damit dein Zahlungswille sich zeigt;
Hast Du mitgeteilt, dass du jetzt einen neuen job hast und auch zahlungsfähig bist;
Ruf doch mal bei der Staatsanwaltschaft an und klär das schnellstens
Frag das doch deinen Anwalt. Er wird das genauer wissen.
Ja das werde ich tun sobald er sich bei mir meldet warte noch auf Antwort...