Geldstrafe absitzen, wie viele Tage?


09.02.2020, 10:11

Ich bin schon über 21 Jahre alt

5 Antworten

Hallo, du hast einen Strafbefehl Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 14,00 Euro (steht in der ersten Zeile "20 - 14 - 280 euro)

die Vollstreckung der Geldstrafe steht im Vordergrund; erst wenn die Vollstreckung erfolglos ist, wirst Du zur Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen geladen;

frag mal bei der Staatsanwaltschaft nach, ob es bei euch dieMöglichkeit von "Schwitzen statt sitzen" gibt, also die Möglichkeit, die Strafe abzuarbeiten;

solltest Du es wirklich absitzen, ist die Geldstrafe natürlich weggefallen;

bei einer Ordnungswidrigkeit wäre es was anderes, da gibts Erzwingungshaft, um die Geldbuße zu erzwingen; sie bleibt auch bestehen, wenn Du in Erzwingungshaft gehst;

Einsitzen bringt da nix. Die Forderung bleibt trotzdem bestehen. Warum setzt du dich nicht Mit dem Amt etc. in Verbindung und versucht den Betrag in Raten abzustottern.Steht übrigens auch unter dem Schreiben das du es in Raten bezahlen kannst.

Steht doch da: du hast eine Geldstrafe, 20 Tagessätze. Also sitzt du 20 Tage, wenn du nicht bezahlen kannst.

Dann bleiben aber trotzdem noch 73€ die keine Strafe sondern einfach nur die Kosten sind, die du so oder so bezahlen musst. Die kannst du dann auf Raten zahlen.

Wenn ich das noch richtig im Kopf habe wird Pro Tagessatz ein Hafttag angerechnet. Heißt bei dir also 20 Tage.

Wenn selbst Ratenzahlung dir nicht möglich ist. Es gibt die Möglichkeit die Strafe durch gemeinnützige Arbeit abzuarbeiten.


Bergfex49  09.02.2020, 10:44

genau so ist es; für die Abarbeitung in gemeinnützigen Einrichtungen, gibt es Vermittlungsstellen (fast in jeder Stadt bzw. Landkreis), denen die einzelnen Einrichtungen angegliedert sind und dort die passgenaue Ersatzarbeit vermittelt werden kann;

es gibt aber auch die Möglichkeit dort eine "Geldverwaltung" vornehmen zu lassen; da zahlen die Vermittlungsstellen die Raten und lassen sich geringe Ratenbeträge von der Sozialverwaltung, Jobcenter etc abtreten;

das Einsitzen wegen geringer Beträge ist für den Staat unverhältnismäßig teuer und sollte tunlichst vermieden werden;

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Jewi14  09.02.2020, 10:56
@Bergfex49

ich denke, wenn man den Staatsanwalt bzw das Büro anschreibt mit der Bitte diese Strafe abzuarbeiten, dass die dann eine entsprechende Liste mit gemeinnütziger Arbeit bzw gemeinnützige Organisation zusenden werden.

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Zahlen musst du nur 280 Euro. Stell doch Ratenantrag oder abarbeiten

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung