In einem Mehrfamilienhaus gilt das WEG. Die Strom-und Wasserkosten in der Waschküche werden bislang gemeinschaftlich getragen, obwohl nur wenige Parteien dort noch Wäsche waschen. Nach der Teilungserklärung wird alles Wasser gemeinschaftlich abgerechnet. Es gibt nur einen Wasserzähler für das ganze Haus.

Ist die WE-Versammlung verpflichtet, diese Kosten individuell über Zähler abrechnen zu lassen, wenn eine Partei dies verlangt?

Wer kann Fundstellen (Urteile) zu ähnlichen Fällen angeben?