Guten Tag,

ich bin selber Eigentümer einer Eigentumswohnung in einem vier Parteienhaus.

Nun zieht ein neuer Besitzer in eine verkaufte Wohnung ein. Dieser will sich einen Hund anschaffen, obwohl die Hundehaltung durch eine Eigentümerversammlung untersagt ist.

1.) Muss er sich an diesem Beschluss halten?

2.) Wie muss man einen Beschluss fassen, dass er für alle gültig ist?

Ich beziehe mich hier nicht auf das aktuelle Urteil des BGH zur Tierhaltung durch Mieter, sondern nur auf die Wohnungseigentümer.

Danke im Voraus für die Mühe.