Wenn ein Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt wird und diese dann zu Verkauf stehen, was passiert dann im Hinblick auf das Wohngeld, falls einige der Wohnungen keinen Käufer finden? Muss das Wohngeld für diese Wohnungen dann von dem Aufteilenden entrichtet werden, solange es keine Käufer gibt, oder wird es auf die anderen Eigentümer anteilig umgelegt?