Ich hab durch Zufall vom Artikel 20 des Grundgesetzes den Punkt 4 gelesen.
Er lautet: (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
An einer anderen Stelle heißt es: „Grundrechte sind unmittelbar geltendes Recht“ - das bedeutet, die Bürgerinnen und Bürger können sich (also ich) gegenüber der Verwaltung, der Gesetzgebung und den Gerichten auf sie berufen, wenn ich nach dem Punkt 4 handele.
Aus meiner Sicht bedroht die AfD die Demokratie. Also habe ich doch das Recht, dagegen etwas zu tun.
Und die Nazis, die aus verschiedensten Gründen gegen alles ist, bedroht auch die Demokratie. Also könnte ich doch auch etwas gegen Nazis tun.
Und mir würde nichts passieren, da ich mich auf das GG Artikel 20, Punkt berufen kann.
Oder habe ich da etwas falsch interpretiert?