Bin Besitzer einer Eigentumswohnung. Laut Teilungserklärung habe ich ein Sondernutzungsrecht an der Gartenfläche. Dort steht wörtlich drin "erlaubt ist eine gärtnerische Gestaltung, Errichtung eines Gartenhauses, Geräteschuppens, Splielplatz" (die alle keiner Baugenehmigung bedürfen). Möchte jetzt einen Sichtschutz mit begrünter Holzwand oder Lebensbäumen errichten, der sich in die vorhandene Wohnanlage einfügt. Die Hausverwaltung ist aber der Meinung, das dafür die Miteigentümer ( 6 ) ihre Zustimmung geben müssen.

Frage: Wenn die übrigen Eigentümer diese Zustimmung verweigern sollten, was nützt mir dan das zugesichter Sondernutzungsrecht lt.Kaufvertrag ?