Bin ich verpflichtet direkt nach dem Kaufvertrag mein Hausgeld an die WEG zu bezahlen? Oder muss das bis zur Auflassung der Eigentümer vor dem Kaufvertrag bezahlen? Muss der Eigentümer vor dem Kaufvertrag dies auch dann bezahlen, wenn die Wohnung vermietet ist? Wo finde ich im Net entsprechende Informationen?