unsere Hausverwaltung plant die nächste Eigentümerversammlung wie immer in der Wohnung eines Miteigentümers durchzuführen . Durch viele entstandene Probleme bis hin zur Sachbeschädigung eines einzelnen , bisher nicht ermilttelten Miteigentümers ist aber das Klima so vergiftet , daß ich psychisch nicht in der Lage bin , diese Belastungen durchzuhalten , möchte deshalb die Versammlung an einem neutralen Ort durchführen . gibt es für solche fälle eine Plicht des Verwalters , diese Versammlung an einem neutralen Ort abzuhalten ? Vielleicht sogar dahingehend ein Urteil ?