hallo, ich habe am 1.6.2012 eine selbstgenutzte eigentumswohnung gekauft. nun erhalte ich die abrechnung vom 1.1.-31.12.2012 und soll danach einen recht hohen betrag zurückerstattet bekommen. der verwalter verweist auf das WEG, dass er nicht zur getrennten abrechnung zwischen vorbesitzer und mir verpflichtet ist, das müsse ich selbst machen. wie soll das gehen? im notarvertrag wurde darüber nichts vermerkt. auch die bescheinigungen über die haushaltsnahen dienstleistungen und hausmeister müssten ja auseinander gerechnet werden, da ich diese beim finanzamt doch nur ab 1.6.2012 angeben kann? nur die heizkostenabrechnung wurde richtig für beide parteien erstellt. jetzt bin ich damit mal überfordert und hoffe auf hilfe. vielen dank