Wir haben uns mit Wirkung zum 31.03.2014 eine Eigentumswohnung gekauft.

Mit der Nebenkostenabrechnung für 2014 wurden auf einmal Rechts- und Beratungskosten abgerechnet. Diese sind nicht wenig.

Ich habe bei der Verwaltungsgesellschaft die entsprechenden Unterlagen angefordert. Es handelt sich hier um Kosten vom Amtsgericht, für einen Rechtsstreit, den die Eigentümergemeinschaft vor unserer Zeit angefangen und verloren hat.

In Daten: Unterlage vom Amtsgericht ist ausgestellt im Dezember 2013 Gezahlt wurde das im Januar 2014 (Die Verwaltugsfirma ging in Vorkasse) Erwerb der Wohnung von uns zum 31.03.2014 (lt. Notarvertrag) Die Vorbesitzer stellen sich doof und sagen, dass gehört zu den Nebenkosten und wir haben halt Pech gehabt.

Von diesem Prozess war vor dem Erwerb nie die Rede. Wir wussten hiervon nicht. Ist das tatsächlich so, dass man einfach schnell seine Wohnung verkaufen kann, um sich so vor solchen Kosten zu drücken?

Danke schon mal, für hilfreiche Antworten!