Hallo, ich bekomme seit Jahren Grundsicherung, da meine Erwerbsunfähigkeitsrente sehr niedrig ist. Nun habe ich geerbt und muss das Erbe erst aufbrauchen um dann wieder Grundsicherung erneut beantragen zu können. Ich spiele mit dem Gedanken mir eine kleine günstige Eigentumswohnung zu kaufen. Nun möchte ich fragen, wie hoch der Wert des Eigenheims sein darf, also wie angemessen damit ich es behalten dürfte und trotzdem Anspruch auf den Regelsatz der Grundsicherung zu haben? Danke für Eure Antwort Grüße von Katharina