Hallo,

in unserer sanierungsbedürftigen Eigentumswohnung haben wir bei Entfernung der alten Tapeten einen ca. 5cm breiten Riss im Mauerwerk einer Außenwand (Fenster) entdeckt. Der Riss ist so bedeutend, dass der Rahmen um das Fenster ein Stück abgesackt ist. Ich habe gelesen, dass Außen- und tragende Wände Gemeinschaftseigentum sind und dementsprechend die Gemeinschaft für die Instandhaltung zuständig ist.

Stimmt das?

Wir haben die Wohnung kürzlich gekauft. Der Statiker meinte, dass der Riss abgestützt werden muss. Weiterhin sagte er, dass bei der Fassadensanierung und dem Einbau der neuen Fenster (2007) so ein Riss auf jeden Fall hätte bemängelt und repariert werden müssen. Da er nur notdürftig verputzt wurde, sprach er von "der wurde versteckt". Von außen ist nur zu erkennen, dass eine ca. 40cm breite Stelle unter der Farbe bearbeitet wurde.

Meine Befürchtung ist jetzt, dass wir auf den Kosten sitzen bleiben, weil der Riss nur auf der Innenseite der Mauer ersichtlich ist. Er geht bis ca. 30cm in die Wand hinein. Andererseits wurde offensichtlich bei den Bauarbeiten vorher geschlampt.

Kennt sich da jemand aus?

Vielen Dank!