Ein Wasserrohr ist Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft, verläuft durch mein Kellerabteil und wurde plötzlich undicht. Der Hausrat in meinem Kellerabteil ist völlig durchnässt, muss entsorgt, der Keller saniert werden. Die Hausverwaltung will den entstandenen Schaden und die Kosten der Entsorgung bzw. der Sanierung durch die Gebäudeversicherung nicht ersetzen. Mir wurde gesagt, dass in diesem Fall nur eine Hausratversicherung (die ich für die Wohnung, aber den Keller leider nicht habe) greift. Habe ich rechtlich wirklich keinen Anspruch auf Schadenersatz?