Zugang zum Schornstein für Klempnerarbeiten wird vom Eigentümer verhindert.

Meine Eigentumswohnung befindet sich in einem 4-Parteienhaus im Obergeschoss. Das Dachgeschoss wird von einem der drei Miteigentümer bewohnt, über deren Wohnung die Schornsteine zu erreichen sind. Die Schornsteine befinden sich im Gemeinschaftseigentum. Da in meiner OG-Wohnung eine neue Gas-Brennwerttherme eingebaut wird ist es erforderlich neue Kunststoffrohre in den Schornsteinzug einzuziehen. Der Zugang zu den Schornsteinen ist nur über die Dachgeschosswohnung zu erreichen. Der Miteigentümer der Dachgeschosswohnung verweigert dem Klempner den Zugang zu den Schornsteinen. Dies hat zur Konsequenz, das die neue Brennwerttherme nicht in Betrieb genommen werden kann. Einen anderen Zugang zu den Schornsteinen gibt es nicht.

Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für mich, den Klempnerzugang zu dem Schornsteinen zu bekommen?

Vielen Dank für ihre Unterstützung. Franz-Josef