In einem 8-Fam.Haus mit ETW möchte der Eigentümer seine 2 Wohnungen, welche im gleichen Stockwerk sind, mit einem Wanddurchbruch zu einer Wohnung umgestalten. Kann er das ohne die Zustimmung der anderen Eigentümer ? Ist das eine bauliche Veränderung für die die Zustimmung aller Eigentümer notwendig ist ?