Austausch Wohnungseinganstür Eigentumswohnung- wer zahlt?

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Hallöchen,

ich möchte gerne eine neiue Wohnungstür in meiner ETW haben, da die alte weder Schallschutz- noch Dämmungs- noch Sicherheitstechnisch gut ist. Die Tür öffnet nach Innen, "tritt" man nur kurz unten links gegen die Tür, sieht man schon einen größeren Spalt, dünn ist diese Tür auch noch. Zudem ist über der Tür so ein Brett (früher war über den Türen ja so ein Glasfensterchen, dies ist eben durch das neuere Brett ersetzt worden), da ist auch deutlich ein Spalt zu sehen - also zw. Tür und diesem Brett.

In der Teilungserklärung steht: " Teile der Gebäude, die für deren Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, [...] sind nicht Gegenstand des Sondereigentums, selbst, wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befinden." Weiter heißt es auch: "Zum Sondereigentum an den Wohnungen gehören insbedondere [...] die Innenseiten der Wohnungsabschlusstüren."

Muss ich also nun die Tür selbst zahlen, oder die Eigentümergemeinschaft?

Tut mir den Gefallen und antwortet nur, wenn ihr mit diesem gebiet vertraut seid, denn Mutmaßungen bringen mich 2nicht weiter;-)

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!

Recht, Eigentumswohnung, Teilungserklärung
Nachbar nutzt Stromanschluß mit!

Hallo zusammen,

direkt zu meiner Frage, mglicherweise kann mir jemand einen Rat geben, das wäre toll:)

Vor ein paar Tagen habe ich meine Stromkostenjahresabrechnung erhalten. Mein Verbrauch war so hoch ( ein Drittel hher als im Vorjahr), dass ich ab in den Keller zum Zähler bin und verglichen habe. Zudem sind im Keller auch Anschlüsse für die Waschmaschinen. Jede Mietpartei hat ihren eigenen Anschluss, die Stromdosen sind abschließbar. Nur besitze ich keinen Schlüsel für meinen Anschluss, der Vermieter meinte damals wohl, das wäre auch ok so. Ich selbst nutze meine Waschmaschine seit zwei Jahren nicht mehr, da diese defekt ist. Nun konnte ich aber auch meinen Stromanschluss nicht abschließen. das Problem: ein Nachbar, welcher seit einem jahr hier wohnt, nutzt meinen Stromanschluss! ich habe ihn darauf angesprochen, er meinte, er würde ihn von Anfang annutzen, weil ihm nichts mitgeteilt wurde und er auch keinen Schlüssel für seine Steckdose besitzt.

Normalerweise meint man ja, dass ein Nachbar nicht einfach so , ohne jemanden zu fragen, seinen Kram irgendwo anschließt. Die anderen beiden Parteien haben ihre Waschmaschinen an den ihnen zugehrigen Stromdschen angeschlossen,diese Nachbarn schließen ihr Döschen auch nie ab.

Die Frage ist nun:

Bleibe ich auf der kompletten Stromnachzahlung sitzen? ich habe meinem Nachbarn ein Jahr lang seine Waschladungen finanziert und das sehe ich nicht ein.

Ist der vermieter nun in der Verpflichtung, da irgendetwas zu unternehmen ( außer das Schloß an meiner Stromdose auszuwechseln und mir den Schlüssel auszuhändigen) oder bin ich als Mieterin selbst schuld, dass ich nicht auf meinen Anschluss geachtet habe?

Auch ist meine Frage, ob ich mich erst an einen Mieterbund wenden soll oder jetzt erst mit dem Vermieter sprechen (der ja unter umständen eine teischuld besitzt, da er keine Schlüssel ausgehändigt hat und den Nachbarn auch nciht aufgeklärt?), der dann als Mittelsmann zwischen meinem nachbarn und mir fungieren könnte?

Mietrecht, Stromkosten
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