Hallo Community, ich habe folgende Frage:

Ich bin Eigentümer einer ETW in einem Gebäude mit 5x Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit (Bank). Das ganze im Bundesland Hessen. Die Bank hat einen seperaten Eingang, die Wohneinheiten haben auch eigene Eingänge. Mein Haus-Eingang führt zu 2x ETW´s, Zugang zur Bank besteht keiner (also kein Personenverkehr an meinem Eingang).

So, jetzt möchte ich mir an meiner Wohnungstür einen Panzerriegel/Querriegel einbauen lassen. Der Schlüsseldienst weigert sich das zu machen, da an meiner Wohnung eine sogenannte Spezieltür (Brandschutztür / Rauchschutztür) angebracht ist.

Vermutung: Meine Wohnung gehörte vor 15 Jahren noch zur Bank und war damals Büroraum. Das gesamte Haus war damals eine Bank. Ich vermute das deswegen eine Brandschutztür verbaut wurde.

Wie sieht hier die Rechtslage aus? Darf ich an MEINER Tür bohren oder nicht? Muss meine Wg eine solche Brandschutztür haben? An wen muss ich mich wenden um das offiziell zu klären?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!