Hallo,

Über eine Bauträgerfima haben wir, zusammen mit einer anderen Partei, ein Zweifamilienhaus bauen lassen. Wichtig ist hier, dass das Grundstück laut Kaufvertrag beiden Parteien gleichermaßen gehört. Laut diesem Vertrag ist die Wohnung im Erdgeschoss unser Sondereigentum und wir haben das Sondernutzungsrecht für 3 Parkflächen und den Garten. Die Partei im Obergeschoss hat als Sondereigentum, klar, ihre Wohnung und als Sondernutzungrecht 2 Parkflächen. Insgesamt gibt es also 5 Parkflächen und einen Garten die das Haus umgeben.

Der Garten und die Parkflächen sind noch nicht hergerichtet, sprich es sieht rundherum nach Baustelle aus. Laut Vertrag mit der Bauträgerfirma, ist diese nicht für die Herrichtung verantwortlich. Wir müssen dies also selbst organisieren und finanzieren.

Da die Familie im Obergeschoss jedoch nur Sondernutzungsrechte an 2 Parkflächen hat, weigert diese sich die Kosten für die Herrichtung aller Parkflächen, des Gartens und des Errichtens eines Zauns zu den Nachbarn mitzutragen. Sie wollen nur ihren Teil (den sie auch tatsächlich benutzen dürfen) zahlen. Wir sind jedoch der Meinung, dass beide Parteien zahlen müssen, da es sich ja um ein gemeinsames Grundstück handelt und somit um gemeinsames Eigentum. Auch wenn wir Sondernutzungrechte für mehr Fläche haben, müssen wir doch nicht die gesamten Kosten für die Herrichtung dieser übernehmen, oder?