Müller Drogerie/Aushilfe als Einräumer/Feiertage

Ich bin als Aushilfe/Einräumer bei der Drogerie Müller beschäftigt. Ich muss also immer an den Tagen arbeiten wo die neue Ware kommt. Bei uns GEWÖHNLICH Dienstag und Freitag. Jetzt war es aber schon desöfteren so, das, wenn ein Feiertag war, sich die Tage der Anlieferung verschoben haben und wir dann an einem anderen Tag arbeiten mussten. Ich habe mich jetzt schon desöfteren geärgert weil wir Minijobbler nie etwas von den Feiertagen haben (weil immer 2 Arbeitstage pro Woche, egal wieviele Feiertage in dieser Woche sind/Weihnachtenz. B. 2 Feiertage in einer Woche). Im Arbeitsvertrag steht:

"Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage sind flexibel und ricten sich unter Beachtung der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen nach den betrieblichen Bedürfnissen und den jew. betrieblichen Regelungen....)"

Wenn ich aber bei den Gesetzen der Minijobbler nachsehe steht dort (nicht wörtlich aber in diesem Sinn). " Wenn ein Feiertag an den GEWÖHNLICHEN Arbeitstag eines Minijobblers fällt, so muss dieser als gezahlter Arbeitstag gelten ohne das der Arbeitnehmer diese Zeit vor- oder nacharbeiten muss".

Was geht hier vor: Der Arbeitsvertrag oder das Gesetz?

Mit dem Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld dieselbe Frage. Laut Gesetz würden auch die Minijobbler anteilsmässig dieses Geld bekommen (sobald die Vollzeitarbeiter dies bekommen), aber wie durchsetzen?

Vielen herzlichen Dank für eure Antworten.

Beruf, Minijob, Aushilfe, Müller
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