Hallo, wir sind eine Eigentümergemeinschaft und unsere Verwalter hat uns gesagte, dass die Reparatur eines Rolladen in der Eigentumswohnung von der gesamten Eigentümergemeinschaft bezahlt werden muss. In unserer Teilungserklärung steht aber, dass der jeweiligen Eigentümer für die Reparatur verantwortlich ist. Unser Verwalter sagt das sich die Gesetze geändert haben, und was in der Teilungserklärung steht währe nicht mehr gültig. Wer weiss ob das wirklich so ist.

Vielen Dank im voraus