Mieterin antwortet nicht und geht nicht ans Telefon?

Ich habe letztes Jahr eine Wohnung gekauft. Ende November war dann alles geklärt und ich war der Eigentümer.

Dort wohnt jetzt schon seit 20 jahren eine 92 Jahre alte(noch sehr sehr fite) Dame die auch brav die Miete zahlt. Das Problem liegt darin das ich diese Wohnung selber nutzen will.

Der alte Eigentümer, hat die Wohnung vor dem Verkauf sehr aufwendig renoviert und anschließend die Miete erhöht. Als ich dann zur Besichtigung da war habe ich der Dame und ihrer Tochter auch gleich gesagt das ich die Wohnung selber nutzen will. Beide waren einverstanden, die Dame meinte auch das sie auf Grund der Mieterhöhung sowieso ausziehen will.

Anfang Dezember habe ich dann ein Brief per einschreiben mit einer eigenbedarfskündigung geschrieben. Habe auch die Bestätigung das es ankam! Auch vermerkt das sie ( weil sie so lange dort lebt) eine Frist von 9 Monaten zum ausziehen hat. Alles korrekt und durch einen Rechtsanwalt geprüft.

Jetzt ist Ende Februar. Sie zahlt ihre Miete weiter. Aber seit Dezember geht niemand mehr als Telefon und es macht keiner die Tür auf obwohl das Licht brennt. Ich weiß ja sie hat bis September Zeit, aber ich will einfach wissen wie es voran geht und ob sie ÜBERHAUPT vor hat aus zu ziehen. Langsam mach ich mir Sorgen aber ich will da auch kein Terror machen und rund um die Uhr anrufen. Ich versuch das immer 2-3 mal in der Woche. Mitte Januar war das Telefon überhaupt für fast 2 Wochen bei ihr aus und dann ging alles wieder.

Hat mir jemand einen Rat wie ich handeln kann? Zum einem will ich nicht unhöflich sein bzw sie nerven. Zum anderen will ich aber denn stand der Dinge einfach wissen..

Kündigung, Wohnung, Geld, Oma, Mieter, Recht, Mietrecht, Eigenbedarf, Kündigungsfrist
Vermieter will Wohnung verkaufen-Folgen für mich als Mieter?

Hallo Community,

unser Vermieter hat uns heute mitgeteilt, dass er die Wohnungen welche wir bewohnen 2022 verkaufen will. Es handelt sich um eine 1 und eine 3RW mit ca 90qm. Altbau in guter Lage in eher schlechtem Zustand - bzw. ist klar das einiges gemacht werden muss (Heizung,Fenster, Dach ist sicher auch in absehbarer Zeit dran etc. )Das Haus ist Eigentümergemeinschaft mit 3 Eigentümern. Einer davon nicht mehr erreichbar - diese Wohnungen stehen schon jahre leer.

Der Vermieter hat uns ein vorkaufsrecht angeboten. Das wollen wir aber eigentlich nicht annehmen, wegen der genannten Gründe und weil die Wohnunng schon längst nicht mehr zu unserem leben passt. Wir haben immer nur sporadisch gesucht weil wir eigentlich kaufen/bauen wollen und das Angebot hier einfach mau ist. Nun haben wir ein Grundstück reserviert und warten auf erste Grundrisse. Unsere Befürchtung ist bei einem Verkauf auf Eigenbedarf gekündigt zu werden. Wir wohnen hier zwar jetzt genau die 8 Jahre und haben somit 9 Monate kündigungsfrist aber vermutlich sind wir dann mit Bau (sollte es etwas werden - Baubeginn frühestens Sommer 22, da Grundstück noch erschlossen werden muss) noch nicht fertig und müssten dann gezwungener Maßen noch eine zwischenlösung finden mit 2 kindern ziemlich schwierig … Was würdet ihr uns Raten?

und noch eine Frage: hier in den Wohnungen gibt es diverse Mängel, welche seit dem Einzug bestanden haben und nie korregiert wurden. Da privater Vermieter und wir uns einig waren (zb. gesprungene Fliesen im Bad/ Fliesen in der Küche nur bis Küchenzeile etc. ) das es so bleiben kann. Wir haben das dokumentiert und mit Unterschrift aber was ist wenn er das dem neuen Vermieter nicht weitergibt? - wir sind ja an den Mängeln nicht schuld wir haben sie Quasi geduldet und ich habe bedenken, dass es uns negativ ausgelegt werden kann und dann Ärger beim Auszug vorprogrammiert ist.

LG

Kündigung, Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Eigenbedarf, Vermieter
Kündigung wegen Eigenbedarf?

Hallo Zusammen,

ich hätte eine Frage bezüglich „Kündigung wegen Eigenbedarf“.

Die Situation ist wie folgt:

Meine Frau und ich besitzen seit etlichen Jahren eine ca. 60 m² große Zweizimmer-Wohnung in einem Mehrparteienhaus (ca. 20 km von unserem Wohnort entfernt).

In dieser Wohnung wohnt seit ca. 2 Jahren ein junger Mann zur Miete, mit diesem gibt es keine Probleme, ein guter Mieter.

Unsere Tochter (24 Jahre), die bisher noch mit uns zusammen im Haus wohnt, würde jetzt gerne von Zuhause ausziehen und nach Möglichkeit in die o.g. Wohnung einziehen.

Jetzt haben wir allerdings gelesen, „der bloße Wunsch, in den eigenen vier Wänden wohnen zu wollen, reicht für eine Eigenbedarfskündigung nicht aus.

Daher sind wir jetzt etwas verunsichert, ob eine Kündigung wegen Eigenbedarf in diesem Fall gültig wäre.

Wir hätten genügend Platz in unserem Haus, unsere Tochter müsste nicht zwingend ausziehen.

Für ihren Arbeitsweg ist die Wohnung weder besser noch schlechter gelegen.

Es ist tatsächlich „nur“ der bloße Wunsch jetzt mit 24 Jahren in der eigenen Wohnung zu wohnen.

Sie würde natürlich bedeutend lieber in unsere Wohnung einziehen, als sich eine Wohnung von jemand anderen anzumieten.

Unter anderem auch da sie Geld angespart hat und damit gerne etwas renovieren würde (neue Küche, neues Bad, Balkon neu fliesen) – das wäre im eigenen Eigentum natürlich sehr viel sinnvoller.

Kann jemand beurteilen, ob eine Kündigung wegen Eigenbedarf in unserer Situation möglich wäre?

Hat eventuell jemand Tipps wie wir das am besten begründen könnten?

Würde es an der Situation etwas zu unseren Gunsten verändern, wenn wir unserer Tochter die Wohnung überschreiben (erfolgt über kurz oder lang sowieso).

Vielen vielen Dank schonmal an die Community!

Eigenbedarf, wohnungskündigung
Auszugdatum max 2 Jahre im Kaufvertrag -was ist danach?

Hallo zusammen,

wie in meinem letzten Beitrag erklärt, hab ich nach 3 Jahren Suche meine Traumwohnung in München gefunden und möchte sie kaufen. Da ich sofort ein Zusage erteilt und die Finanzierungsbestätigung gebracht habe, würde der Verkäufer mir diese auch verkaufen. Alles läuft über eine Maklerin. Während ich anfangs happy war, scheint sich nun das mögliche Auszugsdatum immer weiter nach hinten zu schieben. Erst war es Sommer 21, dann sollte August 22 im Vertrag fixiert werden, jetzt soll ich schon mit März 23 leben.

Am Anfang hieß es, er wisse nicht in welchem Bauabschnitt seine Neubauwohnung gebaut werde und es könnte Max August 22 werden. Nun hat der Bauträger wohl den Bau verschoben und fängt erst 22 zu bauen an.

Der Verkäufer wird Vater und ich frage mich gerade, was passiert, wenn die Wohnung dann im März 23 immer noch nicht fertig ist. Dann kann ich ja wohl kaum bei einer Familie mit Kleinkind auf den Auszug bestehen oder doch?

Müssen die Verkäufer dann raus oder kann es sein, dass dies aufgrund Härtefall nicht durch geht?

Mir persönlich sind die 24 Monate ab Notar Termin viel zu lang (zumal er eine Witzmiete für München zahlen möchte) und ich würde gern so schnell wie möglich umziehen. Mir ist aber klar, dass ich so eine Wohnung in München (Dachterrasse, Maisonette, am Naturschutzgebiet) nie wieder finden werde oder auch nicht mehr bekommen werde. Habe schon die Erfahrung gemacht, überboten worden zu sein etc.

Ich weiß, dass viele sich fragen, wieso willst du die kaufen. Aber so einfach ist das für mich nach 3 Jahren erfolgloser Suche nicht. Nur weiß ich eben nicht, ob ich überhaupt die Chance habe, da nach 2 Jahren einzuziehen wenn der Bau dann auch wieder nicht fertig ist.
Muss ich dann erst mit einer Eigenbedarf Kündigung anfangen? Die würde bei 16 Jahren ja auch 9 Monate oder länger dauern. Oder ist das schon vom Tisch, weil die vertraglichen 24 Monate vereinbart sind?

Lieben Dank für eure Hilfe

Eigenbedarf, Eigentumswohnung, Immobilienkauf, Notarvertrag
Was passiert wenn der Vermieter beim Anwalt lügt und das auffliegt?

Unser Vermieter ist zum Anwalt gegangen, da wir uns bei einem anderen Anwalt über eine nicht funktionierende Heizung, kalte Räume, Undichte und Nasse Wände, Schimmel und nicht Auszahlung unseres Guthabens der Betriebskosten beschwert haben. Die Liste der Mängel ist endlos lang und er meinte er bemüht sich, aber das tut er keineswegs. Immer wieder gab es Stress, wo ER laut wurde und grundlos angepisst war. Es wird ja wohl nicht so schwer sein eine Wohnung in einen normalen Zustand zu bringen, er bekommt ja schließlich das Geld dafür. Wir reden seit Jahren und nix passiert!

Er hat beim Anwalt angegeben, unsere Wohnung für den Eigenbedarf zu nutzen, heißt wir müssen raus. Natürlich offensichtlich dass es nur eine Lüge ist um uns loszuwerden, darf er einfach so lügen?

Wir haben ihm nie irgendwas getan, wir sind scheinbar einfach nur im weg, obwohl wir hier länger wohnen als er selbst.

Bekommt er eine Strafe für Falschaussagen beim Anwalt? Ich war bei den lauten Aufeinandertreffen immer als Zeuge dabei und weiß somit wer was gesagt hat. Es steht also nicht "Aussage gegen Aussage" - bedeutet auch ich weiß 100% dass er Lügt.

Was passiert so nebenbei eigentlich wenn er sich auch weigert die Betriebskosten und Kautionen auszuzahlen?

Kann man den Kampf noch gewinnen, sodass wir hierbleiben können? Und wenn nicht, muss er dann sich wenigstens an irgendwelchen Umzugskosten beteiligen? Schließlich will er uns ja raus haben...

Wir haben vor paar Jahren erst viel renoviert, jetzt noch homeoffice, kleinkind usw. Da hat man natürlich noch Zeit Unmengen an Besitz von A nach B zu schleppen 🙄

Sorry für den langen Text, wäre für jede Hilfe sehr dankbar! <3

Ich fass es echt nicht dass Vermieter solche undankbaren Vollidioten sein können, statt mal dankbar zu sein dass man denen monatlich Haufen Geld in den Nacken schießt ohne dass man im nachhinein wirklich was davon hat...

Geld, Recht, Mietrecht, Anwalt, Vermietung, Eigenbedarf, Vermieter, Immobilien
Kündigung zwecks Eigenbedarf trotz Prüfungsphase?

Ihr Lieben,

Vorab: Ich weiss natürlich, dass das hier kein offizielles Forum für Rechtsfragen ist, vielleicht kennst sich ja dennoch jemand aus oder war schon mal in einer ähnlichen Situation.

Die Tochter unseres Vermieters lässt sich scheiden und möchte nun in unsere Wohnung einziehen. Sie hat anscheinend nach anderen Wohnungen geschaut - allerdings ist sie, laut ihrer Aussage, nicht fündig geworden. Sie hat zwei Kinder, die bei ihr bleiben werden.

Zu unserer Situation: Wir sind beide Studenten, allerdings fängt mein Mann im Juli an zu arbeiten. Ich befinde mich mitten in meinem Examenssemester und lege meine Prüfung im Oktober ab. Wir wohnen in einem Drei-Parteien-Haus in dem sich eine weiter Wohnung befindet, die mit unserer identisch ist.

Meine Frage ist nun, ob jemand schon Erfahrungen gemacht hat eine Kündigung auf Grundlage eines Eigenbedarfs aufgrund einer Prüfungssituation abzuwehren. Hat die Tochter unseres Vermieters Anspruch auf eine bestimmte Wohnung (in diesem Fall unsere) oder darf sie sich nicht festlegen? Hat sie nicht eigentlich Anspruch auf die gemeinsame Wohnung, die sie mit ihrem Ex-Mann bewohnt hat, da die Kinder bei ihr bleiben werden?

Vielen Dank für eure Antworten!

Kleiner Edit:

Alle Wohnungen gehören unserem Vermieter. Die OG kommt nicht in Frage, da diese zum einen nur eine Zwei-Zimmer-Wohnung ist und zum anderen von einer älteren Dame mit bekannter Erkrankung bewohnt wird. 

Die Wohnung über uns also im EG ist mit unserer identisch und wird von einer einzelnen Dame mittleren Alters mit Festanstellung bewohnt. 

Der Vermieter hat keinerlei Pflicht den Mieter zu wählen, der am wenigsten von einer Kündigung betroffen wäre? 

Soweit ich weiss, ist eine Prüfung sehr wohl eine besondere Härte und muss berücksichtigt werden. 

Wir werden über Anwalt/Mieterbund versuchen, die EBK wenigstens bis November rauszuzögern.

Außerdem ist eine Wohnungssuche für Studenten nie einfach! Nebenher geht zum einen garnicht, da die Uni ihre Zeit deutlich einfordert und zum anderen ist ein Umzug innerhalb meiner Lernphase für mich praktisch unmöglich.

Mietrecht, Eigenbedarf, Student
§577a BGB bei Mietkündigung für Eigenbedarf?

Hallo :) ich würde mir gerne einen juristischen Rat holen. Und wollte mal vielleicht aus Erfahrung fragen ob es sich lohnt in meinem Fall eine Rechtsberatung bzw. einen Prozess durchzuführen. Mein Mann, mein Sohn und ich wohnen seit fast 20 Jahren in einer gemieteten Wohnung. Vor einem Jahr wurden diese Wohnungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt. Nun hat unser Nachbar, der jedoch selbst in Miete wohnt, unsere Wohnung erworben. Nur mein Mann steht im Mietvertrag, obwohl wir seit einigen Jahren getrennt leben und er nicht mehr hier wohnt. Sich jedoch noch sehr oft bei uns aufhält, da das Verhältnis sehr gut und familiär ist. Dies ist unserem Vermieter beim Kauf bekannt gewesen. Zunächst versprach er uns, keinen Eigenbedarf an der Wohnung in Anspruch nehmen zu wollen und erklärte sich damit einverstanden uns die nächsten paar Jahre als Mieter zu behalten, zumindest bis mein Sohn in 3-4 Jahren ausgezogen ist. Nun aber nach einem Jahr finden wir ein Kündigungsschreiben im Briefkasten, der unser Mietverhältnis nach §573 Abs. 2 Nr. 2 BGB aufgrund von Eigenbedarf kündigt. Als Grund ist angegeben, dass sich unser Vermieter die Wohnung altersgerecht und barrierefrei einrichten möchte. Dazu ist zu sagen, dass unser Vermieter noch nicht sehr alt (um die 60) ist und objektiv nicht krank erscheint und noch jeden Tag im Garten arbeitet. Dies sei aber dahin zu stellen. Nun ist meine Frage, ob mir trotz seinem Recht auf Eigenbedarf nicht eine Kündigungssperrfrist von mindestens 3 Jahren nach §577a Abs. 1 BGB zusteht, da er uns als Mieter übernommen hat und die Wohnungen umgewandelt wurden. Außerdem wohnen wir in einer größeren Stadt, in der wir sogar eine Kündigungssperrfrist von 5 Jahren hätten. Kann der Vermieter mit Begründung einer Krankheit die Sperrfrist umgehen und lohnt es sich überhaupt was zu unternehmen. Problematisch ist außerdem, dass mein Mann keine Rechtsschutzversicherung hat. Über jeden Rat bin ich dankbar. LG

Kündigung, Recht, Mietrecht, Eigenbedarf, BGB, Jura, Mieterschutz, Rechtsberatung
Kündigung wegen Eigenbedarf! Was tun?

Hallo, mein Freund & ich sind in in unsere gemeinsame Wohnung Dezember 2016 eingezogen. Den ersten Monat war alles gut. Dann kurz vor Silvester 2 Tage kam die Kündigung wegen Eigenbedarf. Wo ich zuvor noch sagen muss hat die Frau unseres Vermieters Demenz. Was aber schon vorneherein klar war. Auf jeden Fall kam dann die Kündigung zwei Tage vor Silvester Kündigung wegen Eigenbedarf weil er die Wohnung für Pflegepersonal bräuchte weil seine Frau an Demenz erkrankt sei WAS aber schon von vorne herein klar war. Jetzt haben wir noch bis ende Juli zeit um uns eine neue Wohnung zu suchen wir sind beide 21 Jahre alt & haben Katzen als Haustiere . Hier bei uns im Ort ist es sehr schwierig eine Wohnung zu finden schon dreimal schwieriger wird es mit Haustieren. Könnt ihr mir helfen. Weil ich habe die Hoffnung schon so gut wie aufgegeben. Mir wurde zum beispiel auch durch googeln bekannt das der Vermieter uns vor dem Einzug hätte sagen müssen das er die auf Eigenbedarf hätte vorwarnen sollen. Wie hätten gar nicht mehr einziehen dürfen wegen 30 Tagen das war ja echt der Hammer. Wir haben jetzt Angst unser Zuhause zu verlieren und unsere Haustiere (2Katzen)! Laut Internet steht dem Pflegepersonal wegen dem er uns ja raushaben will keine 3 zimmer wohnung zusteht. Wir haben keine ahnung mehr was wir tun sollen könnt ihr mir bitte helfen?? Danke schon einmal im vorraus!❤❤

Kündigung, Haustiere, Mietrecht, Eigenbedarf
Fristverlängerung bei Mietvertragskündigung wegen Eigenbedarf verlangt wird?

Bildern: https://goo.gl/photos/BYPkQFt5noUcbYsT7. Ich habe versucht diese hier hochzuladen, hat aber irgendwie nicht geklappt (?!).

Hallo zusammen,

Immer wieder Probleme mit dem Vermieter (gut, dass ich mindestens nicht der einzige Mieter bin, der Probleme mit ihm hat). Mitte Dezember 2016 habe ich folgendes per Email erhalten:

Sehr geehrter Herr MIETER,

anbei ein Schreiben auf Ankündigung Eigenbedarfs in 2017. Genügt Ihnen dies so oder soll ich es parallel per Post versenden?

Freundlich Grüße, VERMIETER

Anhang kann zu dieser Nachricht kann im Bild NachrichtVermieter1 gesehen werden. Antwort von meiner Seite war noch am selben Tag nämlich:

Hallo wieder,

Ich plane nächstes Jahr die "Wohnung" auch zu verlassen. Es genügt, dass Sie mich per Email informiert haben.

Mit freundlichen Grüßen, MIETER

Das ist ja auch tatsächlich so. Ab 1.Oktober habe ich mit meiner Masterarbeit angefangen und der Plan war (und ist immer noch) möglichst schnell nachdem ich diese abgeben habe (Ende März 2017) mit der Suche nach einer neuen Wohnung anzufangen. Zu dem Moment habe ich einfach die Sachen so gelassen, besonders weil:

  • er hat selber geschrieben "rein informativ und keinerlei rechtliche Grundlage" und
  • ich bis Ende 2017 Zeit habe.

Oder so habe ich mir gedacht...Am 15. Februar habe ich folgendes erhalten:

Hallo Herr MIETER,

wir planen einige Umbaumassnahmen und müssen Handwerker bestellen. Bis wann können wir mit Ihrem Auszug rechnen?

Vielen Dank. Gruß, VERMIETER

Da ich damals (und immer noch) wegen Thesis und noch weiteren Problemen gestresst war, habe ich nicht geantwortet. Ich fand es auch echt frech, wenn man vorher "Du hast halt Zeit bis Ende des Jahres" gesagt hat und plötzlich 2 Monate später fragt "Nun, wann ziehst du denn aus?".

Vor 5 Tagen (also am 6.März) habe ich folgendes erhalten:

Hallo Herr VERMIETER,

leider haben wir von Ihnen bisher noch keine Rückmeldung erhalten. Bis wann werden Sie ausziehen?

Die Räumlichkeiten werden ab Mitte 2017 benötigt.

Vielen Dank. Gruß

Heute habe ich ein Brief (kein Email) mit Unterschrift in meinem Postfach erhalten (anscheinend am 9.März versendet) also weniger als 1 Woche nach der letzten Nachricht. Inhalt kann man im Anhang NachrichtVermieter2 sehen.

Ich habe wirklich keine Zeit mich damit zu beschäftigen. Wie schon erwähnt - Thesis muss nach ca. 2 1/2 Wochen abgegeben werden, über Op werde ich mit meinem Orthopäde hoffentlich nächste Woche sprechen. Zusätzlich ist ein Freund von mir im Krankenhaus wegen Unfall und ich fange ab 1.April auf einem neuen Arbeitsplatz. Da bin ich mir wirklich nicht sicher, dass ich in der Lage sein werde so schnell eine Wohnung zu finden.

Ich habe recherchiert und anscheinend kann man Kündigungsfrist unter Umständen verschieben. Ich möchte das nicht tun, aber...

Ich werde höchstwahrscheinlich bis Mitte April mir einen Rechtsanwalt aussuchen aber möchte gern zuerst hier nach Rat fragen. Ich bin mir auch 99.9% sicher, dass es sich hier nicht um Eigenbedarf handelt.

Vielen Dank im Voraus!

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Eigenbedarf, Vermieter, Mietvertrag, Vertragsrecht
Güteverhandlung Kündigung wegen vermeintlichem Eigenbedarf kann der Vermieter behaupten er benötigt Wohnung als lehrlingswohnung?

Hallo, meine Frage ergibt sich aus dem Text wäre schön wenn jemand mit Ahnung sich melden würde.

Unser Vermieter möchte uns mit allen Mitteln loswerden weil wir einige schwere Mängel an dem von uns gemieteten Haus beanstandet und nicht selber behoben haben. Wir nutzen mit zwei weiteren Familien eine DDR Sammelklärgrube mit Überlauf, da unser Vermieter sie nicht abfahren lässt, ist nach gewisser Zeit die Grube so voll das sich die Sch.... Bis in unseren Keller zurückstaut. Dann rufen wir den Abwässer Notdienst der so und so viel m3 entnimmt aber die Verstopfung bleibt. Dann rufen wir einen Rohrspüller und Zahlen 180€ für die Beseitigung der Rohrverstopfung vorm Haus zur Klärgrobe. Das letzte Mal haben wir die Kosten nach mehreren Aufforderungen und Ankündigungen von der Kaltmiete einbehalten.

Jetzt hat er uns gekündigt, der Kündigung mussten wir widersprechen weil sich für uns nicht so leicht eine ersatzwohnung finden lässt da die Wohnung muss Behindertengerecht und im Rahmen des Jobcenter angemessen sein muss und der Wohnungsmarkt ist bei uns für normale 4Raum Wohnungen schon sehr dünn.

Frage: Unser Vermieter ist eine Firma und hat aus Eigenbedarf gekündigt. Da wir der Kündigung widersprochen haben hat er direkt eine Räumungsklage bei Gericht beantragt. Womit können wir bei der Güteverhandlung rechnen?

Kündigung, Recht, Eigenbedarf
Zweifamilienhaus kaufen, Mieterin kündigen und übergangsweise die zweite Wohneinheit bewohnen?

Hallo zusammen,

meine Frau und ich planen, ein Zweifamilienhaus zu kaufen. Das Objekt weist eine Gesamtwohnfläche von 240 Quadratmetern auf.

Die Wohnungen sind wie folgt gegliedert:

  • Erdgeschoss: 80 Quadratmeter
  • OG + DG: 160 Quadratmeter

In der oberen Wohnung wohnt aktuell eine Familie mit einem jugendlichen Kind. Zur Zeit wird eine Kaltmiete von 480€ entrichtet, was einem Quadratmeterpreis von 3€ entspricht. Die Ortsübliche Miete beträgt ca. 5€/Quadratmeter in dieser Gemeinde, in den Umliegenden Städten und Gemeinden teils deutlich mehr.

Bislang sah unser Plan so aus, dass wir der Mieterin wegen Eigenbedarf kündigen (9 Monate Kündigungsfrist) und Zeitgleich die untere Wohnung renovieren und übergangsweise beziehen. Nach dem Auszug der Mieterin sah der Plan vor, in die obere Wohnung zu ziehen und die untere, kleinere Wohnung zu vermieten.

Wir wurden jetzt darauf hingewiesen, dass in diesem Falle die Eigenbedarfskündigung nicht mehr rechtmäßig wäre. Ist dem tatsächlich so?

Leider haben wir den Mietvertrag bislang noch nicht einsehen können sodass ab hier erstmal nur Mutmaßungen angenommen werden. Das Objekt verfügt über einige Kellerräume sowie einen Carport, Garage und einen Garten.

Wäre es zulässig, für den Fall dass die Mieterin nicht kündbar ist, einzelne Bereiche per Eigenbedarfskündigung frei zu bekommen sofern sie im Mietvertrag aufgelistet sind? Darf ich davon ausgehen, dass nicht im Mietvertrag aufgeführte Bereiche durch mich als neuen Eigentümer zurückgefordert werden dürfen oder gilt hier so eine Art "Bestandsschutz" oder Gewohnheitsrecht?

Danke und Viele Grüße

Kündigung, Mietrecht, Eigenbedarf, Immobilien, Hauskauf, Zweifamilienhaus
Widerspruch Eigenbedarfskündigung - muss ich den Grund angeben und zählt dieser?

Hallo,

uns wurde vor etwas über einem Monat wegen Eigenbedarfs gekündigt. Wir sind dann auch direkt los zum Makler. Nun ist es aber so das dieser uns sagte die Chancen stehen sehr schlecht, zu diesem Zeitpunkt suchen viele.

Wir haben mit dem Vermieter gesprochen das wir mehr Zeit brauchen, diese gibt er uns aber nicht da er noch umbauen will.

Nun wollen wir Widerspruch gegen die Kündigung einlegen, die schriftliche Kündigung kam nämlich erst vor 2 Wochen, wir haben also noch Zeit dafür. Der Vermieter kündigte nun an wenn wir widersprechen geht er vor Gericht.

Nun finde ich aber unsere Gründe berechtigt. Oder zählen die nicht? 1. Ist der Markt laut Makler grade überlaufen. 2. Sagte uns vor 4 Wochen der Vermieter, als er hier persönlich die Kündigung ankündigte, das er dem zweiten Mieter schon vor 3 Monaten gekündigt habe und bei uns solange gewartet habe wie es geht weil er nicht wusste wie er uns das sagen sollte (man versteht sich gut)

Er hat das also selbst zu verantworten das wir nun mehr Zeit benötigen. Der andere Mieter hat ebenfalls bis ende Januar Zeit. Also 6 Monate, wir "nur" 3.

Nicht das ihr mich falsch versteht. Wir sind damit einverstanden hier auszuziehen und werden auch alles geben das rechtzeitig zu schaffen, aber für den Fall das es Zeitlich nicht passt - und danach sieht es momentan aus - müssen wir noch eine Räumungsfrist von min. 1-2 Monaten zusätzlich bekommen.

Also was meint ihr, würde unser Widerspruch so gelten oder sind es keine Gründe die eine Aufschiebung berechtigen?

Kündigung, Eigenbedarf, Widerspruch

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