Kann man eine Eigenbedarf Kündigung erfolgreich gerichtlich abwenden wenn man selber sonst in ein Obdachlosenheim müsste?
Ich meine es ist doch nicht mein Problem wenn andere Kinder zeugen oder ihre Wohnung verlieren
7 Antworten
Selbstverständlich ist das Dein Problem, denn Du wirst dann wirksam wegen Eigenbedarf gekündigt. Es ist sogar umgekehrt so, dass es nicht das Problem Deines Vermieters ist, ob Du eine andere Wohnung findest.
Aber er kann mich doch so nicht kündigen bei Eigenbedarf schon aber warum soll er es bei Eigenbedarf dürfen...
Du schreibst wirres Zeug.
...da würde ich vor das höchste Gericht gehen und darauf setzen das ich eine Wohnung brauche...
Kannst Du machen, da würdest Du aber haushoch verlieren und nur gutes Geld in den Sand setzen.
...und diese hatte bevor ein anderer seine Wohnung verloren bzw gezeugt wurde
Und wieder wirres Zeug.
Wie alt bist Du eigentlich?!?
Es ist nicht dein Problem, wenn andere Kinder zeugen. Aber der Vermieter kann dich DENNOCH wegen Eigenbedarfs kündigen. Allein dass man sich eine andere Wohnung suchen müsste ist hierbei kein Argument, um die Kündigung abzuwenden, denn in der Regel wirst du nicht von heute auf Morgen rausgeworfen, sondern hast eine gewisse Zeit, um dir eine andere Wohnung zu suchen.
Wenn du das nicht hinbekommst oder dir keine andere Wohnung zusagt (warum auch immer) ist das NICHT das Problem des Vermieters.
Da würde ich bis vor das höchste Gericht dem Bundesverfassungsgericht klagen
Ich mache jetzt mal keinen direkten Vermerk zu dem Umstand, dass du mir noch im letzten Kommentar vorgeworfen hast, ich hätte keine Ahnung...
AUCH der BGH wird dir NICHTS anderes sagen. Und auch alle Oberlandesgerichte, Landgerichte und Amtsgerichte werden dir nichts anderes sagen. Selbst der kleinste Rechtspfleger wird dir in einem solchen Fall sagen können, dass die Kündigung wegen Eigenbedarfs, sofern sie wirksam ausgesprochen und inhaltlich unproblematisch ist, in Ordnung ist und du die Wohnung zu verlassen hast.
Sagen wirs so: Eine Wohnung als solche gehört zu deiner Existenzgrundlage. Die Wahrung dieser Existenzgrundlage wiederum gehört in den Rahmen deiner Menschenwürde.
Dementsprechend muss dir der Staat, sofern du sie nicht selbst zahlen kannst, zumindest die Möglichkeit bieten dass du eine Wohnung bekommst. EINE Wohnung. Irgendeine. NICHT eine bestimmte Wohnung.
Ein Anrecht auf eine BESTIMMTE; DIESE bestimmte Wohnung, hast du nämlich NICHT. Das läuft auch nicht im Rahmen deiner Menschenwürde, dass du diese Bestimmte Wohnung oder überhaupt eine Wohnung haben musst, die dir besonders gefällt. Ein Dach über dem Kopf muss dir, zumindest rein theoretisch, zur Verfügung stehen.
Das heißt: Ein-Zimmer Wohnung für dich als Einzelperson mit dem absoluten Minimum, also Möglichkeit für eine Küche und kleines Badezimmer. Was nicht vorgeschrieben ist ist z.B. WO. Das heißt, wenn halt eben keine Wohnung im Stadtkern frei ist, die du dir leisten kannst, dann musst du halt etwas weiter nach draußen ziehen. Oder in ein Viertel, das dir etwas WENIGER zusagt. Diese Möglichkeit musst du, zumindest in der Theorie, haben.
Dass du dich querstellst ist keine Sache des Gerichts, keine Sache der Menschenwürde und VOR ALLEM keine Sache des Vermieters.
Du hast BALD keine Wohnung mehr.
Und dann wird er auch nicht zahlen müssen sofern DU genug verdienst um dir selbst eine Wohnung zahlen zu können. Das wird dann entsprechend festgestellt. Solltest du dich halt eben weigern in eine andere Wohnung als diese einzuziehen, dann sitzt du halt eben im Endeffekt auf der Straße. Doch das ist nicht das Problem des Staates. Oder des Vermieters. Oder des Gerichts.
Wenn vom Gesetz her ich gekündigt werden kann würde ich klagen weil ich dadurch meine würde verletzt sehe weil ich in dem Moment ja keine andere Wohnung irgendwo habe da ich kein anderen Vertrag habe und was ich abschließen könnte ist eine Sache was ich abschließe eine andere und dazu kann mich außer Gefängnis Psychiatrie usw. keine zwingen ich habe meinen Wohnraum Und mir ist nicht bekannt daß mir gekündigt werden kann
Hier für so schlaue wie dich Eine Vermieterkündigung kommt nur in Betracht bei schweren Verstößen des Mieters gegen den Mietvertrag, zum Beispiel Nichtzahlung der Miete oder ständig unpünktliche Mietzahlungen. Dann droht allerdings auch gleich die fristlose Kündigung. Dem vertragstreuen Mieter kann der Vermieter nur ausnahmsweise kündigen.https://www.google.com/search?q=K%C3%BCndigung+Wohnung+vermieter&oq=K%C3%BCndigung+Wohnung+vermieter&aqs=chrome..69i57j0i512l4.14214j0j7&client=ms-android-gotron&sourceid=chrome-mobile&ie=UTF-8
Dem vertragstreuen Mieter kann der Vermieter nur ausnahmsweise kündigen. Grundsätzlich nur dann, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Mietverhältnisses geltend machen kann.
Das sind zum Beispiel folgende Fälle:
Eigenbedarf, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, einen Familienangehörigen oder eine zu seinem Hausstand gehörende Person benötigt,
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Dem vertragstreuen Mieter kann der Vermieter nur ausnahmsweise kündigen. Grundsätzlich nur dann, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Mietverhältnisses geltend machen kann.
Das sind zum Beispiel folgende Fälle:
Eigenbedarf, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, einen Familienangehörigen oder eine zu seinem Hausstand gehörende Person benötigt,
Meiner Ansicht nach ist es aber Vermieterproblem wenn er mich rausschmeißen will da es meiner Meinung nach zum Beispiel Menschenwürde verletzt nur Mal ein Beispiel. Ich kenne genung Leute die sagen vermieten werd ich nicht die haben teilweise 2 Häuser leer stehen weil sie sich sagen wie soll ich jemand raus bekommen wenn er net raus will komischerweise haben sehr viel von denen einen Dr. Titel die es so sehen ich habe aber auch Leute die keinen Dr. Haben die einfach dazu keine Meinung haben was rechtlich richtig ist.
Meiner Ansicht nach ist es aber Vermieterproblem wenn er mich rausschmeißen will da es meiner Meinung nach zum Beispiel Menschenwürde verletzt nur Mal ein Beispiel.
Ja, DEINER MEINUNG. Dass DEINE MEINUNG juristisch vollkommener Qutsch ist und kein Gericht der Welt überzeugen wird ist eine Andere Sache. Er will dich nicht 'einfach so' rausschmeißen, er hat einen Grund dafür... deswegen die Kündigung wegen EIGENBEDARFS.
Das ist, nebenbei, auch ein Unterschied zu denen, die 'teilweise 2 Häuser leerstehen haben', denn wenn man jemandem kündigt, einfach nur um ihn loszuwerden gelten strengere Einschränkungen als wenn man jemandem mit einem triftigen Grund kündigt, hier eben Eigenbedarf für sich oder z.B. auch die Kinder.
Ein Dr. Titel hat mir sowas nichts zu tun. Keine Ahnung warum du dich an sowas so absurd aufhängst.
Für mich ist die Menschenwürde ein Beispiel ich habe eine Wohnung da hat kein anderer Mensch meiner Meinung nach ein Recht drauf auf die Wohnung bis ich raus muss und ich würde klagen bis ich raus muss und darüber hinaus da es für mich aktuell kein ersichtlichen Grund gibt mir meine Wohnung zu nehmen außer wenn man sagt hier genau an dieser Stelle muss ein Loch in den Boden gebohrt werden da dort Luft raus kommt und die benötigt wird dies wäre ein Grund für mich da fällt mir Grad ein es gibt ja Blitze demnach wäre auch dies eine Verletzung meiner Menschenwürde finde ich wenn man mich aus der Wohnung wirft ohne gleichwertigen Ersatz
Für mich ist die Menschenwürde ein Beispiel
Die Menschenwürde wird in diesem Falle aber nicht tangiert!
ich habe eine Wohnung
Nein. Du MIETEST eine Wohnung. Das ist NICHT deine Wohnung, zumindest NICHT dein Eigentum. Du mietest sie. Auf Basis eines Vertrages. Wenn dieser Vertrag abläuft oder gekündigt wird, dann musst du (ggf. zum entsprechenden Termin) AUSZIEHEN aus der Wohnung.
da hat kein anderer Mensch meiner Meinung nach ein Recht drauf auf die Wohnung bis ich raus muss
Da stimm ich dir zu. Punkt ist allerdings: Dir wird im Rahmen der Eigenbedarfskündigung ein Zeitpunkt genannt und bis zu dem MUSST DU RAUS SEIN.
da es für mich aktuell kein ersichtlichen Grund gibt mir meine Wohnung zu nehmen
Doch gibt es: Der Vermieter möchte da einziehen. Oder sein Sohn oder seine Tochter möchte einziehen. Das ist ein hinreichender Grund. Den musst DU nicht akzeptabel finden.
demnach wäre auch dies eine Verletzung meiner Menschenwürde finde ich wenn man mich aus der Wohnung wirft ohne gleichwertigen Ersatz
Es wirft dich ja auch niemand aus der Wohnung, dir wird lediglich der Mietvertrag gekündigt, so wie der Vertrag es als Möglichkeit vorsieht und dementsprechend bist du verpflichtet (das steht auch im Mietvertrag drin, den du mal irgendwann unterschrieben hast) die Wohnung entsprechend zum Auszugstermin zu räumen und zu verlassen.
Eine Entschädigung steht dir, selbstverständlich, nicht zu.
Dieser Mietvertrag kann aber meiner Meinung nach nicht ablaufen da meiner Meinung nach keine Kündigung möglich ist zumindest erkenne ich keinen Grund Eigenbedarf ist für mich nicht kein Grund mich dazu zwingen zu können auszuziehen ich würde allerdings ausziehen wenn Ich es muss trotzdem würde ich klagen
Das Gesetz Menschenwürde gibt es bereits und wenn es nunmal meine rechte (Menschenwürde) verletzt wenn ich gekündigt werde ist dies halt eine Rechtsverletzung . Für dich mach ich nochmal die Mühe > ich Mensch > ich Wohnung gemietet > werde ich gekündigt meiner Meinung nach zum Beispiel MenschenWürde verletzt > Wohnung meiner meinung nach würde eines Menschen
Die Wohnung ist aber nicht gleichzusetzen mit der Menschenwürde.
Und damit ist dieser ganze Mist, den du hier verzapfst juristisch gesehen vollkommen belanglos.
Fakt ist: Natürlich kann dir ein Vertrag gekündigt werden, insbesondere ein Mietvertrag, ohne dass deine Menschenwürde verletzt ist. Was du daraus machst ist DEINE Sache und DEIN Problem. Aber kein Gericht wird auf den Trichter kommen, dass hier IRGENDJEMAND deine Menschenwürde verletzt.
Und wenn jemand ankommt und die Menschenwürde als Argument vorbringt, dann ist das in der Regel ein Zeichen, dass ihm nichts besseres eingefallen ist.
Eine Vermieterkündigung kommt nur in Betracht bei schweren Verstößen des Mieters gegen den Mietvertrag, zum Beispiel Nichtzahlung der Miete oder ständig unpünktliche Mietzahlungen. Dann droht allerdings auch gleich die fristlose Kündigung. Dem vertragstreuen Mieter kann der Vermieter nur ausnahmsweise kündigen.
Dem vertragstreuen Mieter kann der Vermieter nur ausnahmsweise kündigen. Grundsätzlich nur dann, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Mietverhältnisses geltend machen kann.
Das sind zum Beispiel folgende Fälle:
Eigenbedarf, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, einen Familienangehörigen oder eine zu seinem Hausstand gehörende Person benötigt,
Realistisch : Nein. Das reicht als Grund nicht.
"Ich meine es ist doch nicht mein Problem wenn andere Kinder zeugen oder ihre Wohnung verlieren" Ist auch nicht Problem des Vermieters, wenn der Mieter nicht solvent genug ist um eine andere Wohnung zu finden
Also mich kann man bei Wohnungsmangel kündigen wenn andere Kinder zeugen oder ihre Wohnung verlieren?
Sollte das der Fall sein würde ich in jedem Fall klagen weil ich bin auch ein Mensch warum soll ich für einen ebenfalls mensch weichen nö
Wenn du so viel Geld hast um zu klagen, hast du bestimmt auch genug Geld um dir eine andere Wohnung zu suchen :)
Dann wirst du halt mit Gewalt aus der Wohnung entfernt.
Na klar z Beispiel wenn man eine kleine Wohnung hat und einen Rollstuhl hat und alles vergrößert werden muss das sehe ich dann tatsächlich als Eigenbedarf aber auch da wäre es mir schnuppe und ich würde klagen da ich auch ein Mensch bin und ich gemietet habe als alles in Ordnung war und ich für eine mit einmal Rollstuhl brauchen nicht verantwortlich bin da würde ich bis vor das höchste Gericht dem Bundesverfassungsgericht klagen
Ich habe nicht gemeint das ich die Wohnung nicht verlasse wenn ich es muss aber ich würde während einer Kündigungsfrist klagen und ich habe die Möglichkeit und Anwälte um bis vor das höchste Gericht zu klagen und dein Kommentar mit dem ich könnte auch in andere Wohnung ziehen macht absolut kein Sinn für mich weil mir gefällt's doch hier warum sollte ich wegziehen außer wenn ich es müsste.
"um bis vor das höchste Gericht zu klagen " Ne, so weit kommt so eine Kleinigkeit nicht
Was ist denn das für eine Argumentation von dir? Da könnte dein Vermieter auch sagen: Nicht mein Problem, dass er keine eigene Wohnung hat.
Nein wieso hab doch eine bin ein Mensch zahle miete habe eine Wohnung sehe Eigenbedarf nicht als Grund wurde dagegen auch bis vor dem höchsten Gericht Bundesverfassungsgericht klagen
Nein.
Ist ja nicht deren Schuld, wenn du nicht selber gebaut hast.
Aber das ist doch ein Menschenrechtverstoß wenn ich ausziehen soll damit ein anderer einziehen kann der seine Wohnung verloren hat oder geboren wurde nach dem ich in der Wohnung war wo ist es mein Problem?
Macht ohne Erklärung warum kein Menschenrechtverstoß keinen sinn für mich dein Kommentar
Du würdest die Erklärung ja doch nicht verstehen oder nicht verstehen wollen, deshalb schenke ich mir das.
Und im Übrigen bin ich ab hier raus, troll mal schön alleine weiter.
Aber er kann mich doch so nicht kündigen bei Eigenbedarf schon aber warum soll er es bei Eigenbedarf dürfen da würde ich vor das höchste Gericht gehen und darauf setzen das ich eine Wohnung brauche und diese hatte bevor ein anderer seine Wohnung verloren bzw gezeugt wurde