Uns wurde vom Vermieter eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausgesprochen. Ende Februar 2019 hätten wir ausziehen müssen. Jetzt erhielten wir ein Schreiben vom Vermieter, mit dem er uns mittteilt, dass die Kündigung wegen Eigenbedarf von ihm zurückgezogen wird. Wir haben inzwischen jedoch die Wohnung verlassen und sind im gleichen Haus 1 Etage tiefer gezogen. Wir haben viel Geld für die Renovierung der neuen Wohnung ausgegeben, hatten Umzugskosten.

1. Haben wir Anspruch auf Schadenersatz?

  1. Darf eine Kündigung wegen Eigenbedarf einfach so zurückgezogen werden?