Hallo alle zusammen,

meine Frau, meine beiden Kinder und Ich bewohnen eine Doppelhaushälfte. Nun hat unsere Vermieterin Eigenbedarf angemeldet, der zum Prozess kam und damit auch durchgekommen ist, allerdings nicht wegen des Eigenbedarfs, denn der war nicht haltbar, da wir eine Zusagen für mindesten 10 Jahre hatten(wir wohnen dort jetzt 5 Jahre), dies ist auch vom dem damaligen Makler bestätigt worden, sonder wegen einer angeblich arglistigen Täuschung. Ich frage mich im Nachhinein ist das legitim oder kann ich dagegen angehen, oder mich zur wehr setzten um die Räumung zu verhindern. Mein Gefühl sagt mir, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, brauche dringend einen Rat.

Vor Mietvertragsabschluss haben wir auf Anfrage der Vermieter eine Prognose über unsere Einnahmen erstellt die uns jetzt als arglistige Täuschung ausgelegt wird, dies war in der Zeit meiner Selbstständigkeit. Zum Zeitpunk des Einzuges war ich in einem festen Arbeitsverhältnis. Wir haben immer die Miete fristgerecht bezahlt. Wir waren nie im Mietrückstand.

Im Urteil wird uns zudem unterstellt wir hätten schon die ersten 4 Monate nicht korrekt die Miete bezahlt, dies stimmt nicht und ist auch belegt.

Ich hoffe Ihr könnt helfen.

Liebe Grüße Kay