Eigenbedarf, Kündigung 5 Köpfiger Familie?
Hallo, vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen. Und zwar sind mein Mann, unsere 2 Kinder und ich im Juli 2019 offiziell in eine 100qm Wohnung, 5 zimmer, Abstellraum, Küche, Bad, Gäste WC Flur, kleiner Garten gezogen.
Zum selben Zeitpunkt hat ein neuer Vermieter das mehrfamilienhaus übernommen.
Wir haben allerdings schon im Juni die Miete gezahlt da wir mit dem alten Vermieter und der vormieterin abgemacht haben schon einen Monat eher einzuziehen. Aber wie gesagt Mietvertrag läuft erst seit Juli.
Nun ist es so das der Vermieter mündlich angekündigt hat mit seiner verlobten einziehen zu wollen.
Ich bin aktuell wieder schwanger.
Ist es rechtskräftig das er eine 5 Köpfige Familie wegen eigenbedarf kündigt für eine so große Wohnung und nur zu zweit einzieht?
In dem mehrfamilienhaus hat er selber eine 2 Zimmer Wohnung die er zur Zeit bewohnt
5 Antworten
Nun, mündlich zählt nicht. Möglicherweise will er euch erschrecken mit dem Ziel, dass ihr selbst vorher euch eine neue Bleibe sucht. Sobald (wenn überhaupt) was schriftliches vorliegt, diese EBK prüfen lassen. Ich habe große Zweifel, dass vor Gericht seine Begründung anerkannt wird (2 P. in diese große Wohnung).
Also: Abwarten und dann nicht ausziehen.
Es könnte auch sein, er möchte die Wohnung teuer neu vermieten und der Eigenbedarf ist nur vorgetäuscht. Das würde dann für ihn so richtig teuer.
Aber vorerst dazu nur schweigen und die Füße still halten. Und keine Panik!!
Ob die Kündigung berechtigt ist kann im E-Fall nur ein Gericht entscheiden.
Es gibt den Begriff "überzogener" Eigenbedarf.
Heißt wenn z. B. einer 5köpfigen Familie eine 100 m² große Wohnung gekündigt werden soll weil 1 oder 2 Personen einziehen sollen.
Paßt ja zu deinem Problem.
Ganz wichtig, wenn die schriftliche Kündigung da ist laßt die umgehend von einem Fachanwalt prüfen. Der sagt dann auch was weiter zu tun ist.
Das ist schwer zu beurteilen, da gibt es verschiedene Aspekte, die wohl nur ein Gericht beantworten kann:
Pro Euch:
- 5 Personen
- erst vor kurzem (knapp 11 Monaten eingezogen)
- Corona, hier ist auf dem Wohnungsmarkt zur Zeit keine Fluktuation
Kontra Euch:
- Eigenbedarf
- 100 m² sind für 2 Personen denke ich, nicht zu schwer. Gerichte haben auch schon bei mehr Platz für 2 Personen positiv entschieden.
Die Eigenbedarfskündigung darf er erst stellen (schriftlich), wenn er als Eigentümer im Grundbuch steht. Außerdem muss sie deutlich begründet sein.
Nun ist es so das der Vermieter mündlich angekündigt hat mit seiner verlobten einziehen zu wollen.
das hat immer schriftlich zu erfolgen, https://ratgeber.immowelt.de/a/kuendigung-wegen-eigenbedarf-so-sollten-vermieter-vorgehen.html deine Schwangerschaft hat leider keinen Einfluss; ob eine besondere Härte vorliegt?
Ich glaube, das kann nur (D)ein Rechtsanwalt beantworten.