Hallo, meine Frage ergibt sich aus dem Text wäre schön wenn jemand mit Ahnung sich melden würde.

Unser Vermieter möchte uns mit allen Mitteln loswerden weil wir einige schwere Mängel an dem von uns gemieteten Haus beanstandet und nicht selber behoben haben. Wir nutzen mit zwei weiteren Familien eine DDR Sammelklärgrube mit Überlauf, da unser Vermieter sie nicht abfahren lässt, ist nach gewisser Zeit die Grube so voll das sich die Sch.... Bis in unseren Keller zurückstaut. Dann rufen wir den Abwässer Notdienst der so und so viel m3 entnimmt aber die Verstopfung bleibt. Dann rufen wir einen Rohrspüller und Zahlen 180€ für die Beseitigung der Rohrverstopfung vorm Haus zur Klärgrobe. Das letzte Mal haben wir die Kosten nach mehreren Aufforderungen und Ankündigungen von der Kaltmiete einbehalten.

Jetzt hat er uns gekündigt, der Kündigung mussten wir widersprechen weil sich für uns nicht so leicht eine ersatzwohnung finden lässt da die Wohnung muss Behindertengerecht und im Rahmen des Jobcenter angemessen sein muss und der Wohnungsmarkt ist bei uns für normale 4Raum Wohnungen schon sehr dünn.

Frage: Unser Vermieter ist eine Firma und hat aus Eigenbedarf gekündigt. Da wir der Kündigung widersprochen haben hat er direkt eine Räumungsklage bei Gericht beantragt. Womit können wir bei der Güteverhandlung rechnen?