Mein Mann und ich kaufen in absehbarer Zeit ein Haus, welches Mieter enthält.

Der Vorbesitzer kündigte vor ca 6 Monaten bereits eine Mieterin, aufgrund von Eigenbedarf, da sein Sohn diese Wohnung beziehen soll.

Nun möchte ich wissen, ob die Kündigung noch rechtskräftig ist, wenn wir das Haus übernehmen.

Eigentlich sollte die besagte Mieterin nun schon seit 3 Monaten draußen sein, was ja eigentlich bedeutet, dass sie schon längst nicht mehr hier wohnt und keinen entsprechenden Mietvertrag mehr am laufen hat.

Müssen wir nun erneut eine Kündigung inkl. 3 Monate frist aussprechen oder ist eine sofortige Räumungsklage möglich?

Vielen dank schonmal im vorraus.

LG