Eigenbedarf Garage und Wohnung

Ich besitze eine Wohnung, zu dieser Wohnung gehört eine Garage und ein Garten. Nun. Habe ich mir ein Cabrio zugelegt, welches ständig draußen steht. Dieses Jahr müsste ich daher das Dach erneuern. Nun könnte ich ja meine Garage nutzen, leider ist diese aber vermietet. Die Mieter nutzen die Garage nicht selbst, angebliche Freunde besitzen Schlüssel zu der Garage, und Parken dort Motorräder. Ein Schelm der Böses dabei denkt. Dritte kommen und gehen ohne An-/Abmeldung und holen im Wechsel die Raeder dort raus. Einer Überlassung der Garage an mich stimmten die Mieter nicht zu, natürlich im Kürzung der 30 Euro in der Miete, die der Mieter dafür zahlt, was sicherlich nicht viel ist. In der Gegend Kosten die Garagen 70-90 Euro. Die Mieter habe ich vom Voreigentuemer übernommen :( Am liebsten wäre mir, da es schön öfter mit den Mietern Ärger gab, u.a. weil sie mir teilweise keinen Zutritt zur Wohnhng gewährten, um modernisieren zu können, mit der mündlichen Begründung, ich könne ja dann die Miete erhoehen... Wäre mir, ich würde die Mieter Kündigen und hätte dann meine Garage und könnte die Wohnung wie angedacht modernisieren, denn das wäre fällig und sie soll auch in 2 Jahren verkauft werden. So wie sie jetzt ist, bekäme ich dafür ein"Butterbrot"... Also kann ich die Wohnung mit der Garage kuendigen auf Eigenbedarf, wenn ich nur die Garsge benötige? Es gab immer wieder Diskussionen, ob bzgl. Treppe putzen, andere Mietrr die Sie nicht möchten, nun seit neuestem eine 1 cm kleine Stelle in der Fuge der Dusche im Bad, in der etwas Schimmel zu sehen ist, wobei man sagen muss 1. Lüften die kaum und 2. Stellen die selbst im Winter nach Gebrauch des Bades die Heizung ab. Deuten aber ständig an, ma. Sei ja im Mieterbund. Mit Sicherheit gibt es wegen der Gsrsge einen riesen Ärger, daher möchte ich da auf Sicherheit gehen... Besten Dank fuer die Antworten vorab.

Kündigung, Wohnung, Garten, Vermietung, Eigenbedarf, Garage, Eigentum
Mehrfamilienhaus kaufen - ohne Eigenkapital

Hallo ihr Lieben,

mein Mann und ich sind auf eine sehr interessante Immobilie gestoßen und überlegen nun diese zu kaufen, allerdings besteht kein Eigenkapital. Eigentlich hatten wir geplant erst in einigen Jahren ein Haus zu kaufen, allerdings hat sich unsere berufliche Situation in den letzten Monaten gut entwickelt und deshalb wollen wir nun nicht lange warten (warum unnötig Miete zahlen?).

Zusammen verdienen wir etwa 3000€ Netto. Abzüglich sämtlicher Kosten (außer Miete, aber die würde beim Hauskauf ja wegfallen) hätten wir im Monat etwa genau die Hälfte des Geldes, also 1500€ für das zukünftige Haus zur Verfügung. Darin sollten natürlich sämtliche Kosten, die das Haus mit sich bringt, enthalten sein.

Nun liefe es natürlich auf eine Vollfinanzierung hinaus - da eben kein Eigenkapital zur Verfügung steht - bzw. wahrscheinlich sogar eine 110% Finanzierung. Bitte jetzt nicht laut aufschreien! Das Haus würde 200.000 Euro kosten.

Das Haus besteht aus 3 Wohnungen: 1. Erdgeschoss: 107qm² 2. Erdgeschoss: 86qm² 3. Obergeschoss: 167qm² (Eigenbedarf)

Die ersten beiden Wohnungen würden wir eben vermieten wollen. Da in der Region solche Wohnungen gerne gemietet werden, würden wir wohl schnell Mieter finden. Der ungefähre Mietspiegel liegt bei 4,5 - 5 Euro/qm². Ich habe einfach mal pessimistisch mit nur 4 Euro/qm² überschlagen und für Wohnung 1 etwa 400 Euro Kaltmiete und für Wohnung 2 etwa 320 Euro Kaltmiete veranschlagt. Das wären dann quasi 720 Euro mehr im Monat, die man für eventuelle Sondertilgungen des Kredites verwenden könnte (und natürlich für anfallende Reparaturen am Haus - an dem grundsätzlich erstmal nichts gemacht werden müsste).

Wir haben beide feste Vollzeit-Jobs und selbst wenn einer mal den Job verlieren sollte, wäre das mit den Mieteinnahmen abzufedern. Und sollte mal eine oder gar zwei Mieteinnahmen fehlen, dann wäre das wiederrum mit den Jobs alleine auch zu schaffen. Sollte mal beides wegfallen (was ich natürlich nicht hoffe), dann haben wir bis dahin sicherlich einiges an die Seite gelegt, um ein paar Monate über die Runden zu kommen.

Sehe ich das ganze realistisch? Werde morgen mit einem Finanzberater sprechen, der unser Objekt mehreren Banken vorstellen wird. Mal schauen, was die dazu sagen. Aber normalerweise sehe ich persönlich da kein Problem (kenne mich damit natürlich aber auch nicht aus, wäre schließlich mein erster Hauskauf).

Liebe Grüße, aphrodite

Eigenbedarf, Finanzierung, Hauskauf, Mehrfamilienhaus
Mieterhöhung zustimmen, sonst Eigenbedarf

Moin,

meine Freundin wohnt in einer Mietwohnung, welche der Eigentümer seit einiger Zeit verkaufen wollte. Dies hat er anscheinend geschafft, denn vor wenigen Tagen meldete sich telefonisch eine Person, die angibt, der neue Vermieter zu sein. Die Miete würde zum nächsten Monat um 70 Euro erhöht (Vorher 440 Euro). Meine Freundin hat erstmal gesagt, dass sie so telefonisch gar nichts regelt, da sich der neue Vermieter nichtmal vorgestellt hat oder Ähnliches. Nun war das Osterwochenende.

Am 1. April waren wir wieder bei ihr und finden im Briefkasten einen Brief des Vermieters, auf dem hinten auf dem Briefumschlag steht: "Am 31. März um 11.30 Uhr eingeworfen!". Der 31. März war Ostersonntag.

Frage 1: Ist das so in Ordnung? Hat er es damit geschafft, das Schreiben noch im März zuzustellen oder zählt erst der nächste Werktag, also Dienstag der 2. April?

Meine Freundin will in der Wohnung sowieso nur noch bis zum 30.09. wohnen, da sie danach beruflich umziehen muss, das weiss der Vermieter.

In dem Schreiben steht nun, dass die neuen Eigentümer den Mietvertrag fristgerecht zum 01.07. kündigen wegen Eigenbedarfs. Außer wenn sie der Mieterhöhung zustimmen würde, dann könne sie gerne noch bis Ende September in der Wohnung bleiben.

Zusatz zu Frage 1: Ist das fristgerecht gekündigt?

Frage 2: Darf der Vermieter das so? In dem Schreiben steht nämlich nur wegen Eigenbedarfs, aber nicht explizit, wer die Wohnung zukünftig bewohnen soll.

Frage 3: Erfüllt das den Tatbestand einer Erpressung?

Danke für eure Hilfe!

Miete, Eigenbedarf, Erpressung, Frist, erhoehung
Haus geerbt, Mutter wohnt darin, will keine Miete zahlen

ich habe das Haus meiner Oma geerbt, da ihr Sohn bereitsvor 2 1/2 Jahren verstorben ist. Es gehörte bis zum Tode meiner Oma ihr allein. Eine Wohnung des Hauses bewohnt meine Mutter, die bis jetzt mietfrei darin lebt. Alle das Haus betreffenden Kosten hat meine Oma bisher getragen. Meine Mutter zahlte lediglich Wasser, Strom für die von ihr genutzte Wohnung. Keine weiteren Nebenkosten anteilig. Sie nutzt Kellerräume, Garage, Waschhaus, Fahrradschuppen, Garten und Dachboden. Nun möchte ich mit Ihr einen Mietvertrag machen, da ich bisher nicht in dem Haus lebe. Ich habe ihr einen Vertrag mit ortsüblicher Miete und Nebenkosten für die von ihr bewohnte Fläche von 100 qm vorgelegt. Sie weigert sich, den Vertrag zu akzeptieren. Sie bot an, die Hälfte der Kosten für Wartungsarbeiten an Heizung, evtl Schornsteinfeger usw zu übernehmen, mehr aber nicht. Sie begründet es damit, dass sie vor 12 Jahren in das Haus gezogen seien, eine Wohnung im Dachgeschoss ausgebaut haben und diese Wohnung gehöre nun ihr. Darüber steht nichts im Grundbuch, ein Kredit wurde von meiner Oma genommen um gleichzeitig das Dach zu erneuern. Diesen hat meine Oma selbst bezahlt. Zwischen meiner Oma und Ihrem Sohn lag kein Mietvertrag vor ,meine Mutter und Oma hatten kein wirklich gutes Verhältnis.

Ich kann die laufenden Kosten nicht ohne Zahlungen der Mieter begleichen, wie lange muss ich abwarten und was kann ich tun wenn sie weiterhin nicht bereit ist einen Vertrag zu unterschreiben?

Sie besteht vorher noch auf einen Grundbucheintrag von mir. Ich habe aber eine Vollmacht vom Notar zu Lebzeiten meiner Oma erhalten, dass ich sie in allen Dingen vertreten kann, auch über ihren Tod hinaus. Reicht das aus bis ich den endgültigen Grundbucheintrag habe?

Was kann ich tun, ich möchte versuchen mich gütlich zu einigen.

muß ich den bestehenden Vertrag ( den es ja eigentlich nicht gibt) kündigen, den neuen zustellen und weiter???

Eigenbedarfsklage?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten schon mal im Voraus!

Miete, Eigenbedarf, Erbe
Vermieter vermietet Garage welche über unseren Zähler läuft?

Hallo ihr Lieben,

also wie in der Überschrift erwähnt handelt es sich um folgendes: Wir sind vor knapp einem Jahr in ein 2 Parteienhaus eingezogen und bewohnen die EG Wohnung. Damals zu Beginn des Mietverhältnisses hieß es seitens des Vermieters wir könnten die Garage (es gibt nur eine) mitmieten. Allerdings haben wir das da noch abgelehnt, aber mit der Option sie zum Winter hin dann doch noch mit anzumieten, was auch okay war. Im Laufe der Monate gab es allerdings mit dem Vermieter immer mehr Ärger und Unstimmigkeiten, unter anderem bekamen wir nach 3 Monaten Mietverhältnis eine Kündigung wegen Eigenbedarf. Es stellte sich schnell heraus, dass dieser nur vorgetäuscht ist. Wir sind natürlich nicht zu seinen Bedingungen ausgezogen und so fing das an, dass er ständig irgendwelche Dinge suchte um uns hier rauszumobben. Unter anderem die Garage, die er vor knapp 6 Monaten angeblich an seinem Bruder, welcher leider direkt über uns wohnt vermietet hat. Nun ist meine Frage, ob das überhaupt gerechtfertigt ist, denn die Garage läuft über unsere Wohnung, sprich: Wir zahlen Strom, jedesmal wenn das Tor elektrisch auf und zu geht und jedesmal wenn die von oben der Meinung sind, sie müssten Party in der Garage feiern mit Licht, Musik usw. oder wenn er sein Auto darin repariert... Das Schärfste ist, wir dürfen noch nicht einmal (wie es anfangs noch erlaubt war) unsere Fahrräder durch die Garage schieben sondern müssen diese nun bei Wind und Wetter durch die eigene Wohnung schieben. Den Vermieter darauf angesprochen hieß es, na wenn wir ausziehen bekämen wir dann 20,00 Euro für die Garage und wir sollen uns wegen ein paar Cents nicht aufregen. Die Außenbeleuchtung läuft ebenfalls über unseren Zähler, wird aber von oben genauso beansprucht. Was können wir tun? Hat jemand einen hilfreichen Tipp? Wir sind leicht überfordert, gerade, weil die Situation in den letzten Monaten nicht einfach war. Ich könnte noch so viel mehr schreiben, z.B. dass er bei Auszug die Kaution nicht zurückzahlen will, weil er angeblich hohe Nachzahlungen hat, welche wir zu verursachen hätten, obwohl es nur einen Gas-und Wasserzähler für das ganze Haus gibt...oder die Tatsache das ich durch den ganzen Terror krank geworden bin usw... Aber glücklicherweise haben wir nun eine andere Whg. gefunden und werden bald umziehen mit der Hoffnung und Zuversicht auf bessere Zeiten.

Eigenbedarf, Kaution, Vermieter, Garage, Mietstreit
Mündliche kündigung wegen Eigenbedarf, bei schriftlichen Vertrag.

Wir leben in einem Dreiparteien Haus. Der Vermieter wohnt im Erdgeschoss und eine andere Vermieterin wohnt im ersten Stock, wir im Dachgeschoss. Unser Vermieter hat uns im Januar mündlich gekündigt, wegen Eigenbedarf, wir haben aber einen schriftlichen Mietvertrag, wir sollen bis Juni ausziehen, weil sein Sohn mit seiner jungen Familie hier einziehen soll und sie die Wohnung vorher noch renovieren möchten. Wir waren einverstanden damit. Wir haben/hatten ein sehr gutes Verhältnis.

Später haben wir dann erfahren, das der Sohn gar nicht in unsere Wohnung einziehen will, sondern in die Wohnung unter uns und die Mieterin unter uns soll in unsere Wohnung einziehen, für einen bestimmten Zeitraum oder die Wohnung soll zeitbegrenzt an neue Mieter vermietet werden. Die Mieterin unter uns will garnicht hier oben einziehen.

Das hat er uns auch später frech gesagt, nachdem wir es zufällig mitbekommen haben, das er auch der Mieterin unter uns gekündigt hat, er wollte das geheimhalten. Er hat der Mieterin unter uns unterschwellig mit einem Anwalt gedroht. Soweit wir wissen ist sie zum Anwalt gegangen. Soviel Eigenbedarf kann man gar nicht für eine Kleinfamilie anmelden.

Die Mieterin unter uns, will vom Vermieter Geld das sie auszieht, weil sie sehr viel Geld in die Wohnung gesteckt hat. Sie wohnt da 3 Jahre und wir wohnen hier etwas mehr als 5 Jahre. Wir würden auch so ausziehen, aber die Art und Weise wie wir belogen und betrogen wurden ärgert uns sehr.

Jetzt meine Frage, gilt die mündliche Kündigung und wie können wir dafür entschädigt werden, das meine schwangere Frau und ich ausziehen müssen, denn unter diesen Bedingungen, kann man sowieso nicht mit dem Vermieter unter einem Dach leben.

Kündigung, Eigenbedarf, Entschädigung, Kündigungsfrist

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