Vermieterrecht?
Hallo,
ich bin Vermieter und brauche mal Hilfe. Ich habe am 07.05.2021 geheiratet und somit
ist meine Familie größer geworden. Die Mama von meiner Frau ist 91 Jahre, und
hilfebedürftig und wir würden sie gern zu uns ins Haus holen wobei ich eine Mietpartei kündigen müßte die aber schon 30 Jahre im Haus wohnt. Meine Frage: Kann ich auf Eigenbedarf kündigen und auf was muß ich dabei achten?
4 Antworten
Ja, das wäre so gerechtfertigt. In der Kündigung detailliert auf die Notwendigkeit hinweisen bzw. die erläutern.
Die KF, es gilt altes Recht, betrüge hier 12 Monate. Also Kündigung bis spätestens 3. Werktag September 21 zum 31. August 2022.
In alten Mietverträgen steht oft noch die Klausel, dass nach 10 Mietjahren eine erhöhte Kündigungsfrist von 12 Monaten gilt, diese Frist ist weiterhin einzuhalten, ansonsten kann man mit einer 9 monatigen Kündigungsfrist kündigen.
Klar kannst du wegen Eigenbedarf kündigen. Allerdings weiß ich nicht genau wie lange die Kündigungsfrist bei einem derart langen Mietverhältnis ist. Die mußt du nämlich einhalten.
Kann man alles im Internet nachlesen