Vermieterrecht?

4 Antworten

Ja, das wäre so gerechtfertigt. In der Kündigung detailliert auf die Notwendigkeit hinweisen bzw. die erläutern.

Die KF, es gilt altes Recht, betrüge hier 12 Monate. Also Kündigung bis spätestens 3. Werktag September 21 zum 31. August 2022.

In alten Mietverträgen steht oft noch die Klausel, dass nach 10 Mietjahren eine erhöhte Kündigungsfrist von 12 Monaten gilt, diese Frist ist weiterhin einzuhalten, ansonsten kann man mit einer 9 monatigen Kündigungsfrist kündigen.

Klar kannst du wegen Eigenbedarf kündigen. Allerdings weiß ich nicht genau wie lange die Kündigungsfrist bei einem derart langen Mietverhältnis ist. Die mußt du nämlich einhalten.